Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

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Dies  Mt  bestand  schon  vor  1721.  Seine
Tyf  Mtsartikel  find  unter  den  5.  September
1684  konfirmiert  worden,  aber  mit  dem  Absterben  der  damaligen
Meister  in  Vergessenheit  geraten,  Me  Anzeichen  deuten  darauf  hin,
daß  km  Gegensatz  zu  dem  Aimmerhandwerk,  das  Maurerhandwerk
kn  Stade  1721  arg  darnieder  lag.  von  den  zehn  aufgeführten  hieflgen
selbständigen  Maurern,  von  denen  sieben  in  der  Stadt  wohnten,
waren  nur  vier,  die  fich  durch  Geburts-  und  Lehrbriefe  genügend
ausweisen  konnten,  die  nachgesuchteMtsgerechtigkeit  zu  erwerben,
um  zünstigeGefellen  halten  zu  können,an  denen  es  bislang  mangelte.
Der  zeitigen  Sitte  entsprechend,  daß,  wenn  ein  Mt  aufgerichtet
werden  sollte,  die  Artikel  von  drei  Nachbarstädten  benutzt  wurden,
erwarben  die  hiesigen  Maurer  fich  die  Mtsartikel  der  Marrrerzünste
  in  Hamburg,  Lüneburg  und  Itzehoe,  um  mit  diesen  Handwerksgewohnheit ­
  zu  halten.  Zur  Annahme  ist  von  den  Artikeln
dieser  drei  Zünfte  keiner  gekommen.  Die  alten  früheren  Mtsartikel ­
  von  1684  sind  anscheinend  mit  einigen  Änderungen  wieder
angenommen  und  am  12.  Mai  1721  vom  Rat  der  Stadt  Stade  neu
konfirmiert  worden.  Diejenigen  nun,  welch  e  das  Maurer  Handwerk
bislang  hier  getrieben  hatten  und  dem  Mt  nicht  angehörten,  dursten
dieses  Gewerbe,  wie  die  Verfügung  hierüber  lautet,  »allein  mit
eigener  Hand  für  sich  oder  mit  zusammengesetzter  Hand  (mehrerer),
ohne  fremde  Hülfe"  als  sog.  »Zreimeister"  weiter  treiben.  Suchten
und  fanden  einige  dieser  Zreimekster  mit  der  Zeit  Aufnahme  in  das
Mt  der  Maurer,  so  bildeten  die  übriggebliebenen,  wie  auch  in
fernerer  Zeit,  wo  einzeln  ZrekmeistersteUen  oom  Rat  der  Stadt  vergeben ­
  wurden,  die  Quelle  mancher  Reibungen.  Dursten  die  Zreimeister
  nur  allein  mit  eigener  Hand  für  sich  arbeiten,  so  genügte
in  der  Regel  irgend  ein  Grund,  etwa  zunehmendes  Älter  und  der
Hinweis  des  bittstellenden  Zreimeisters  auf  feine  eintretende  Verarmung, ­
  den  Rat  zu  veranlassen,  dem  Sittsteller  auf  kürzere  oder
längere  Zeit  eine  Hülfskrast  zuzuerkennen.  Gst  genug  waren  diese
Handlungen  unzünstiger  Maurer,  und  der  Zreimeister  beschäftigte
oft  mehrere  solche.  M  die  Mtskafse  der  Maurer  zahlte  ein  Zrekmrister
  für  den  Handlanger  täglich  vier  Schilling.

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