Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Gesellen  zu  sprechen,  vndt  sich  auch  ihre  Dienste  zu  gelaßen,  folgende
puncla,  vnüt  flmbts-  auch  gesellen  ordnung  -enenselben  eingewilliget,
  gegönnet  vndt  ertheilet,  auch  darüber  so  woll  für  vns  alß
vnfere  Ihnen  desfalls  vorgesetzte  Morgenherrn,  steif  und  fest  halten
zu  laßen,  ver  Sprachen,  Jedoch  daß  Sie  hergegen  nach  der  zu  pederzeit,
  nach  bewandtnus  der  Zeiten  machende  ordnungen,  wegen  der
arbeit  vndt  Tagelohns  sich  allenfalls  zu  regulieren  sollen  schuldig
sein,  vns  auch  vnd  vnseren  Nach  kamen  am  Stadt-Regiment  frepvndt
  vorbehalten  bleiben,  diese  Articul  vndt  puncta  mit  oder  ohne
Zuziehung  der  Meister  pedesmahl  zu  verbeßern,  zu  verringern,  zu
vermehren,  auch  nach  bestndung  gar  aufzuheben.
7.  Daß  Sie  Mterleute  stets  bleiben  vnd  des  /lmbts  beste  in
allen  suchen  sollen.
Es  sollen  die  sttter-Leute  für  den  Morgen-Sprechs  Herren  vndt
ganzem  Mmbte,  welche  darzu  dienlich  fein,  erkoren  werden,  vndt
sollen,  so  lange  Sie  leben,  vndt  qualificirt  sind,  Ihr  slmbt  zu  verrichten, ­
  darbet  bleiben,  auch  des  slmbts  beste  in  allem,  so  gut  Sie
immer  können  vndt  vermögen,  wißen  vndt  beobachten,  würden
Sie  aber  darinnen  seumig,  und  da  Sie  für  ihr  persohn  etwas  beßern

können,  befunden,  vnd  üeßen,  wie  Recht,  überwiesen  werden,  sollen

Sie  desfalls  der  gebüer,  pedoch  vnter  vnfer  des  Rhats  moderation
  bestrafet  werden,  damit  in  allem  des  stmbts  beste,  nach
stnweißung  folgender  Articuln  gefuchet,  dieselbe  bep  würden
bleiben,  vnd  darin  erhalten  werden  möge.
2.  Der  sttterleute  Gebott  nicht  zu  verachten.
Wan  Ser  stttermann  die  sembtliche  Meistere  durch  den  Jungesten
aufeknen  Glockenschlag  läßet  eiliren,  sollen  Sie  stch  gebüerend  einstellen, ­
  wer  aber  alßdan  ohne  sonderbare  Ehe  hasten  nicht  erscheint, ­
  soll  ohne  eintzige  gnade  mit  einer  kleinen  Geldbuße  alß
sichte  Schilling  belegtet  werden.
3.  Daß  ein  Meistere  seinen  Lehr-  Geburtsbrief  schaffen  und
außweisen  soll.
Wan  Ein  Geselle  alhier  gedenkete  Meistere  zu  werden,  der  soll,
Ehe  vnd  beuer  Er  zu  dem  Meister  Standt,  oder  Meister  Stücke  zu
machen,  verstattet  wirdt,  vorher  Gürger  werden,  darnach  soll  er  seinen

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