inaassgobend. Alsdann wird die nngehörige Mischung der Ge
schichte der Wirthschaffcslehren mit der Geschichte der that-
ßächlichen Volkswirthscliaften ausgeschlossen. Ferner wird
streng zwischen dem Wissen und dem Wollen, den Einsichten
imd den Bestrebungen unterschieden. Endlich wird nur nach
wissenschaftlichen Sätzen, aber nicht nach Vorstellungen ge
iragt werden, die sich unter bestimmten Voraussetzungen fast
in jedem Gehirn bilden mussten, sobald sich nur die aller-
dürftigste Ueberlegung den vor Augen liegenden Thatsachen
zugesellte. Auch die privatmoralistischen Gemeinplätze werden
den Raum der Darstellung nicht verkürzen, sondern ernsteren
Angelegenheiten Platz machen. Die Trivialitäten der Pedan
terie, welche sich in Deutschland mehr als irgendwo breit ge
macht haben, fallen bereits unter das Niveau der Kritik grossen
Stils und sie werden daher nur gelegentlich gestreift werden,
um die Grenze zu kennzeichnen, jenseits welcher die Wissen-
schaft im strengeren Sinne dieses Worts nichts mehr zu be-
merken hat.
Die Sonderung des Wissens und des Wollens in der Her-
voi^ringung der verschiedenen Systeme und Standpunkte hat
nicht den Sinn einer Verurtheilung aller Gedanken und Sätze,
welche auf bestimmte Antriebe zurück weisen, sondern ist grade
in entgegengesetzter Richtung vom grössten Werth. Sie soll
(as gesetzmässige Spiel der Interessen auch in der Gestaltung
der Wissenschaft sichtbarer machen und zugleich bemerken
lassen, wie es zwei sehr wesentlich verschiedene Gebiete von
Untersuchungsgegenständen gebe. Entweder hat eine wirth-
ßchaftliche Erkenntniss solche Verhältnisse zum Gegenstände,
die ausserhalb des Kreises menschlicher Antriebe liegen; oder
es sind diese Antriebe selbst, über deren thatsächliche Beschaifen-
üeit und Vorhaltungsart etwas festgestellt wird. Im letzteren
-t^all, der in der Ookonomie die vorherrschende Regel bildet,
sind ebenfalls unverbrüchliche Gesetze das Hauptziel des Nach-
n xns und der Forschung; aber diese Gesetze beziehen sich
au das Reich der mehr oder minder bewussten Antriebe. Sie
nnen i aber nur dann richtig gefasst und gewürdigt werden,
wenn man die richtende Kraft in Anschlag bringt, die von dem
^ ewusstsein und dem Verstände ausgeht. Auch diese Einwir-
ngen haben ihre strepgen Gesetze; aber sie sind von der
^atur mit einer Macht ausgestattet, die weit über das unwill-