Full text: Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

inaassgobend. Alsdann wird die nngehörige Mischung der Ge 
schichte der Wirthschaffcslehren mit der Geschichte der that- 
ßächlichen Volkswirthscliaften ausgeschlossen. Ferner wird 
streng zwischen dem Wissen und dem Wollen, den Einsichten 
imd den Bestrebungen unterschieden. Endlich wird nur nach 
wissenschaftlichen Sätzen, aber nicht nach Vorstellungen ge 
iragt werden, die sich unter bestimmten Voraussetzungen fast 
in jedem Gehirn bilden mussten, sobald sich nur die aller- 
dürftigste Ueberlegung den vor Augen liegenden Thatsachen 
zugesellte. Auch die privatmoralistischen Gemeinplätze werden 
den Raum der Darstellung nicht verkürzen, sondern ernsteren 
Angelegenheiten Platz machen. Die Trivialitäten der Pedan 
terie, welche sich in Deutschland mehr als irgendwo breit ge 
macht haben, fallen bereits unter das Niveau der Kritik grossen 
Stils und sie werden daher nur gelegentlich gestreift werden, 
um die Grenze zu kennzeichnen, jenseits welcher die Wissen- 
schaft im strengeren Sinne dieses Worts nichts mehr zu be- 
merken hat. 
Die Sonderung des Wissens und des Wollens in der Her- 
voi^ringung der verschiedenen Systeme und Standpunkte hat 
nicht den Sinn einer Verurtheilung aller Gedanken und Sätze, 
welche auf bestimmte Antriebe zurück weisen, sondern ist grade 
in entgegengesetzter Richtung vom grössten Werth. Sie soll 
(as gesetzmässige Spiel der Interessen auch in der Gestaltung 
der Wissenschaft sichtbarer machen und zugleich bemerken 
lassen, wie es zwei sehr wesentlich verschiedene Gebiete von 
Untersuchungsgegenständen gebe. Entweder hat eine wirth- 
ßchaftliche Erkenntniss solche Verhältnisse zum Gegenstände, 
die ausserhalb des Kreises menschlicher Antriebe liegen; oder 
es sind diese Antriebe selbst, über deren thatsächliche Beschaifen- 
üeit und Vorhaltungsart etwas festgestellt wird. Im letzteren 
-t^all, der in der Ookonomie die vorherrschende Regel bildet, 
sind ebenfalls unverbrüchliche Gesetze das Hauptziel des Nach- 
n xns und der Forschung; aber diese Gesetze beziehen sich 
au das Reich der mehr oder minder bewussten Antriebe. Sie 
nnen i aber nur dann richtig gefasst und gewürdigt werden, 
wenn man die richtende Kraft in Anschlag bringt, die von dem 
^ ewusstsein und dem Verstände ausgeht. Auch diese Einwir- 
ngen haben ihre strepgen Gesetze; aber sie sind von der 
^atur mit einer Macht ausgestattet, die weit über das unwill-
	        
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