Full text : Festschrift zur Feier des 250jährigen Bestehens der Freien Baugewerks-Innung Bauhütte zu Stade

Lade  2  Mark  gereichst  werden.  Geneset  er  wiederum,  unü  Treibet
sein  Handwerk,  muß  er  dem  Amte  die  Heisste  erstatten  Stirbet  er
aber,  ohne  etwas  zu  hinterlaßen,  es  wieder  zu  geben,  unverbunden.
So  cvnkeriren,  conkirmiren  und  bestätigen  wir,  krast  Tragenden ­
  Obrigkeitlichen  Amts,  -ieselbige,  mit  allen  übrigen  bep  den
Maurern  vernünftig  und  Löblich  hergebrachten  Gewohnheiten,  für
uns  und  unsere  Luccessoren,  in  allen  und  jeden  Stücken  aufAhrt
und  weise,  wie  solches  am  bündigsten  und  kräftigsten  geschehen
kann  und  mag,  und  wollen  daß  -enselbigen  samt  und  sonders,  von
jedermänniglichen  unverbrüchlich  nachgelebet  werden  solle;  Gestalt
wir  dann  mit  allem  Ernst  unü  Nachdruck  darüber  zu  halten,  unü
üem  Amte  der  Maurer,  auf  üeßen  geziemendes  Ansuchen,  wieder
die  etwanige  Übertreter,  die  hülfliche  Hand  jedesmahl  zu  bieten
uns  angelegen  sepn  lassen  werden.  Doch,  daß  wir  Uns  die  Macht
ausdrücklich  üabep  vorbehalten,  die  erteilte  Articul  sämtlich,  oder
Zum  Theil  nach  Gelegenheit  -er  Zeit  und  deren  Umstände,  zu
vermindern,  zu  vermehren,  zu  ändern  und  aufzuheben,  weßen
zum  Uhrkund  wir  unser  gewöhnliches  Stadt-8ecre1hierunter  -rücken,
und  durch  unsern  8ecreturium  es  eigenhändig  unterschreiben  lassen.
So  geschehen  Stade  den  12  Mai  -es  eintausend  stebenhundert
und  einunözwantzkgsten  Jahres.
Daß  vorstehende  Articulu  mit  -er  inArcbivo
L.  8.  publico  aufbewahrten  Abschrift  gleichlautend
stnd,  solches  beglaubigt,
SK.  Lübbren
Secr.
            
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