126
ordentlich günstig. Das Gebiet steht in direkter Wasserverbindung
mit der Wolga und dadurch mit dem nördlichen, westlichen und
Zentralrußland. Auf asiatischer Seite tritt es in unmittelbare Be
rührung mit dem rasch emporkommenden Westsibirien, welches schon
jetzt einen bedeutenden Absatzmarkt für Eisenprodukte darstellt.
Trotz der erwähnten günstigen geologischen und geographischen
Lage, die unter anderen Produktionsverhältnissen den Ural zu einem
der konkurrenzfähigsten Eisenproduzenten machen könnte, befindet
sich gegenwärtig seine Eisenindustrie in dem Stadium tiefsten Ver
falles. Es sind zwei Haupthindernisse vorhanden, die gegenwärtig
die weitere Entwicklung des Gebietes unmöglich machen.
Das erste ist die rückständige Art des Betriebes der heutigen
Uralschen Eisenunternehmungen. Bis zur Gegenwart sind hier ver
schiedene aus der vorkapitalistischen Zeit stammende Produktions
verhältnisse herrschend geblieben. Eine rückständige Produktions
weise einerseits, verschiedene rechtliche Bestimmungen aus der Zeit
der Leibeigenschaft, wie z. B. das Possessionsrecht 1 und manches
andere andererseits — alles das setzt die Betriebsorganisation der
meisten Werke in scharfen Gegensatz zu den modernen Forderungen
der Eisentechnik und macht hier eine rationelle Produktionstätig
keit so gut wie unmöglich. Selbstverständlich konnte auch die
kapitalistische Expansion der 90er Jahre im Ural nur relativ schwache
Spuren hinterlassen.
Eine zweite Ursache des Stillstandes sind die dortigen Verkehrs
verhältnisse. Es gibt Eisenwerke im Ural, die von den Eisenbahn
linien 100—200 Werst entfernt sind' 2 . Sie sind also während der
Winterszeit, wenn die Flüsse gefroren sind, fast vollständig von der
ganzen Welt abgeschnitten. Am klarsten tritt der Unterschied in
den Eisenbahnverbindungen bei Vergleichung der Dichtigkeit des
Eisenbahnnetzes hier mit dem des Südens hervor. Im Jahre 1907
kamen auf je 10.00 Quadratwerst Eisenbahnen 3 :
1
Orenburg-Gouvernem. 2,9
|
Gebiet d. Donezheer.
14,3
Ural
Perm- ,. 4,5
Süden j
Charkow-Gouvernem.
24,2
1
Ufa- „ 15,7
I
Jekaterinoslaw
44.7
1 Das Possessionsrecht repräsentiert einen Überrest der früheren Gebunden
heit der wirtschaftlichen Verfassung, wie sie noch in der Zeit der Leibeigenschaft
vorhanden war. So haben die jetzigen Besitzer der Possessionsgüter und -werke
kein freies Recht zur Veräußerung ihres Grund und Bodens, oder sogar zur Ver
pfändung derselben ohne Genehmigung der Regierung; sie sind verpflichtet,
die auf den Possessionsgütern wohnende Arbeiterbevölkerung zu „ernähren“ usw.
Die Arbeiter dagegen müssen ihrerseits die verschiedenen ihnen aufgebürdeten
Pflichten bezüglich der Eisenwerke erfüllen.
2 Earmakowslci, Bergmännische Zustände im Ural, St. Petersburg 1909
S. 27, (russisch).
3 Kaffenhaus a. a. O., S. 22.