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Hans Paumgartner, dem diese Lebensführung seines Sohnes
besonders auch im Gedanken an die Zukunft seines Geschlechts
schwere Sorgen bereitete, sah sich schliesslich veranlasst,
den ungeratenen Sprössling vom Genuss des Fideikommisses
auszuschliessen. Er tat dies in einem Testament vom 17. Juni
1543 1 ). Nachdem er in demselben das Familienstatut bestätigt
und nochmals seiner Gattin, wie bereits im Jahre 1535, ihren
Witwensitz gesichert hatte, setzte er als Erben seiner Güter
die beiden Söhne Hans Georg und David ein. Er fährt dann
fort, dass er auch noch einen dritten Sohn Anton habe, „aber
so hat sich doch desselbigen unseres Sohns Antonien halben
und von ihme in etlich mer weg zugetragen, dass wir aus väter
licher und mütterlicher Bekümmernus und Betrübnus hierin
austrucklich anzeigen, dardurch wir verursacht ihme unserm
Sohn auch seinen ehelichen Söhnen etwas unterschiedliches
verordnen zu müssen, neben anderem auch darum, dass ich
Hans Paumgartner von Paumgarten begere, dass alle meine
gelegenheit, wesen, vermögen in geheim und eingezogen, auch
guter Ordnung bleiben und meines gefallens erhalten werden“.
Es werden ihm dann 74 000 fl zugesprochen, von denen jedoch
20 000 fl, die er bei seiner Verheiratung erhalten, und von
denen er bereits 10 000 fl verbraucht hat, abgezogen wurden.
Obwohl er ausser diesen 10 000 fl noch weitere 6000 einge
nommen, die er vertan und verbraucht hat, soll ihm doch
dafür nichts abgezogen werden. Solange der Vater lebte, sollte
er in Abschlag des ihm noch zustehenden Erbteils die Nutz-
niessung der Güter Konzenberg und Glettweng haben. Nach
dem Tode des Vaters sollten Hans Georg und David ihrem
Bruder sein Erbteil hinauszahlen und dieser die genannten
Güter zurückgeben. Von der Familienerbfolge wurde er so
lange samt seinen Nachkommen ausgeschlossen, als noch
Nachkommen Hans Georgs und Davids lebten. Karl V. be
stätigte dieses Testament, und Anton musste am 30. Januar 1544
vor dem Landrichter des Bischofs von Augsburg auf allen Anteil
an den Gütern, auch auf Konzenberg und Glettweng, verzichten,
*) Dieses letzte endgültige Testament Hans Paumgartners ist
erhalten im Geh. Staatsarchiv K blau 382/3. Die Lebensführung Antons
führte Hans Paumgartner dazu, ein früher errichtetes Testament vom
5. Mai 1535 durch dieses neue zu ersetzen.