Full text: Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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Hans Paumgartner, dem diese Lebensführung seines Sohnes 
besonders auch im Gedanken an die Zukunft seines Geschlechts 
schwere Sorgen bereitete, sah sich schliesslich veranlasst, 
den ungeratenen Sprössling vom Genuss des Fideikommisses 
auszuschliessen. Er tat dies in einem Testament vom 17. Juni 
1543 1 ). Nachdem er in demselben das Familienstatut bestätigt 
und nochmals seiner Gattin, wie bereits im Jahre 1535, ihren 
Witwensitz gesichert hatte, setzte er als Erben seiner Güter 
die beiden Söhne Hans Georg und David ein. Er fährt dann 
fort, dass er auch noch einen dritten Sohn Anton habe, „aber 
so hat sich doch desselbigen unseres Sohns Antonien halben 
und von ihme in etlich mer weg zugetragen, dass wir aus väter 
licher und mütterlicher Bekümmernus und Betrübnus hierin 
austrucklich anzeigen, dardurch wir verursacht ihme unserm 
Sohn auch seinen ehelichen Söhnen etwas unterschiedliches 
verordnen zu müssen, neben anderem auch darum, dass ich 
Hans Paumgartner von Paumgarten begere, dass alle meine 
gelegenheit, wesen, vermögen in geheim und eingezogen, auch 
guter Ordnung bleiben und meines gefallens erhalten werden“. 
Es werden ihm dann 74 000 fl zugesprochen, von denen jedoch 
20 000 fl, die er bei seiner Verheiratung erhalten, und von 
denen er bereits 10 000 fl verbraucht hat, abgezogen wurden. 
Obwohl er ausser diesen 10 000 fl noch weitere 6000 einge 
nommen, die er vertan und verbraucht hat, soll ihm doch 
dafür nichts abgezogen werden. Solange der Vater lebte, sollte 
er in Abschlag des ihm noch zustehenden Erbteils die Nutz- 
niessung der Güter Konzenberg und Glettweng haben. Nach 
dem Tode des Vaters sollten Hans Georg und David ihrem 
Bruder sein Erbteil hinauszahlen und dieser die genannten 
Güter zurückgeben. Von der Familienerbfolge wurde er so 
lange samt seinen Nachkommen ausgeschlossen, als noch 
Nachkommen Hans Georgs und Davids lebten. Karl V. be 
stätigte dieses Testament, und Anton musste am 30. Januar 1544 
vor dem Landrichter des Bischofs von Augsburg auf allen Anteil 
an den Gütern, auch auf Konzenberg und Glettweng, verzichten, 
*) Dieses letzte endgültige Testament Hans Paumgartners ist 
erhalten im Geh. Staatsarchiv K blau 382/3. Die Lebensführung Antons 
führte Hans Paumgartner dazu, ein früher errichtetes Testament vom 
5. Mai 1535 durch dieses neue zu ersetzen.
	        
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