Full text : Die Paumgartner von Nürnberg und Augsburg

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Hans  Paumgartner,  dem  diese  Lebensführung  seines  Sohnes
besonders  auch  im  Gedanken  an  die  Zukunft  seines  Geschlechts
schwere  Sorgen  bereitete,  sah  sich  schliesslich  veranlasst,
den  ungeratenen  Sprössling  vom  Genuss  des  Fideikommisses
auszuschliessen.  Er  tat  dies  in  einem  Testament  vom  17.  Juni
1543 1 ).  Nachdem  er  in  demselben  das  Familienstatut  bestätigt
und  nochmals  seiner  Gattin,  wie  bereits  im  Jahre  1535,  ihren
Witwensitz  gesichert  hatte,  setzte  er  als  Erben  seiner  Güter
die  beiden  Söhne  Hans  Georg  und  David  ein.  Er  fährt  dann
fort,  dass  er  auch  noch  einen  dritten  Sohn  Anton  habe,  „aber
so  hat  sich  doch  desselbigen  unseres  Sohns  Antonien  halben
und  von  ihme  in  etlich  mer  weg  zugetragen,  dass  wir  aus  väterlicher ­
  und  mütterlicher  Bekümmernus  und  Betrübnus  hierin
austrucklich  anzeigen,  dardurch  wir  verursacht  ihme  unserm
Sohn  auch  seinen  ehelichen  Söhnen  etwas  unterschiedliches
verordnen  zu  müssen,  neben  anderem  auch  darum,  dass  ich
Hans  Paumgartner  von  Paumgarten  begere,  dass  alle  meine
gelegenheit,  wesen,  vermögen  in  geheim  und  eingezogen,  auch
guter  Ordnung  bleiben  und  meines  gefallens  erhalten  werden“.
Es  werden  ihm  dann  74  000  fl  zugesprochen,  von  denen  jedoch
20  000  fl,  die  er  bei  seiner  Verheiratung  erhalten,  und  von
denen  er  bereits  10  000  fl  verbraucht  hat,  abgezogen  wurden.
Obwohl  er  ausser  diesen  10  000  fl  noch  weitere  6000  eingenommen, ­
  die  er  vertan  und  verbraucht  hat,  soll  ihm  doch
dafür  nichts  abgezogen  werden.  Solange  der  Vater  lebte,  sollte
er  in  Abschlag  des  ihm  noch  zustehenden  Erbteils  die  Nutzniessung
  der  Güter  Konzenberg  und  Glettweng  haben.  Nach
dem  Tode  des  Vaters  sollten  Hans  Georg  und  David  ihrem
Bruder  sein  Erbteil  hinauszahlen  und  dieser  die  genannten
Güter  zurückgeben.  Von  der  Familienerbfolge  wurde  er  solange ­
  samt  seinen  Nachkommen  ausgeschlossen,  als  noch
Nachkommen  Hans  Georgs  und  Davids  lebten.  Karl  V.  bestätigte ­
  dieses  Testament,  und  Anton  musste  am  30.  Januar  1544
vor  dem  Landrichter  des  Bischofs  von  Augsburg  auf  allen  Anteil
an  den  Gütern,  auch  auf  Konzenberg  und  Glettweng,  verzichten,

*)  Dieses  letzte  endgültige  Testament  Hans  Paumgartners  ist
erhalten  im  Geh.  Staatsarchiv  K  blau  382/3.  Die  Lebensführung  Antons
führte  Hans  Paumgartner  dazu,  ein  früher  errichtetes  Testament  vom
5.  Mai  1535  durch  dieses  neue  zu  ersetzen.
            
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