Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Sonderbildungen an den Grenzen des Reiches. 129 
Städtebund und den frühesten Anregungen zur Hanse, Luzern, 
Sarnen, Schwyz und wohl auch Uri gegen Graf Rudolf II. 
von Habsburg-Laufenburg verbanden, so thaten sie das, um 
gegen den Papst staufisch, und als staufisch gegen den Grafen 
beim Reiche zu bleiben. Und die damit geschaffene Lage wurde 
vom Grafen Rudolf, dem späteren König und Erben der 
Laufenburger, u. a. auch deshalb anerkannt oder wenigstens 
in ihren Grundzügen nicht gestört, weil er sein Lebtag staufisch 
zesinnt war. 
Nach Rudolfs Tode aber erhielten die fördernden Motive 
für die Entwicklung der Eidgenossenschaft einen kaum geahnten 
Reichtum. Die Habsburger waren jetzt nicht mehr einfache 
Grafen, sondern Männer königlichen Blutes und Fürsten. Ihr 
Streben nach der Krone mußte, wenn es unerfüllt blieb und 
im Gegensatze zum Königtum von Herrschern aus anderem 
Hause stand, die Träger der deutschen Königswürde den Wald— 
leuten stets geneigt und ihrer Reichsunmittelbarkeit besonders 
günstig gesinnt machen. Die Thatsache, daß der große habs— 
burgische Besitz jetzt in Süddeutschland in zwei Hälften verteilt 
lag, an der Donau und am obern Rhein, Hälften, die sich 
durch Eroberung des Rheinthals zwischen Bregenz und Chur 
und der Waldstätten am leichtesten verbinden ließen, mußte die 
Habsburger zu fortwährenden Einverleibungsversuchen gerade 
an dieser Stelle, die Waldstätten aber zu um so energischerer 
und einmütigerer Abwehr veranlassen. Und indem die Wald— 
stätten bei dieser Abwehr Bundesgenossen suchen mußten, war 
es ihrem immer fester auftretenden Bunde beschieden, auch an 
Umfang zu wachsen und alle die Elemente an sich heranzuziehen, 
die aus irgend welchen Gründen Ursache hatten, sich der 
Vereinigung und Stärkung der habsburgischen Hausmacht zu 
widersetzen. 'Zu diesen Elementen gehörten nun nicht bloß die 
Bauernschaften, sondern auch die Städte der Ostschweiz, vor 
allem Zürich. Und so kam es hier im äußersten Süden unseres 
Vaterlandes zu der sonst fast gänzlich ausgeschlossenen eigen— 
artigen Wendung, daß Bauern und Bürger zusammenhielten, 
mechanisch zunächst zusammengedrängt durch eine von auswärts 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IV.
	        
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