Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 219
lich umgebildet und unterlagen in ihrem Lehrbetrieb um—
wälzenden Änderungen.
Gleichwohl bleibt bestehen, daß die Liquidationen auf dem
Gebiete des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens wohl die
umfassendsten, mindestens die sichtbarsten waren. Innerhalb
dieses Bereiches aber mußten sie im allgemeinen um so radi—
kaler sein und um so grundstürzender wirken, je weiter die Ein—
richtungen, auf die sie sich bezogen, zurückreichten. Schon aus
diesem Zusammenhange erklärt sich, daß an der eigentlichen
politischen Verfassung an sich eigentlich am wenigsten zu ändern
war: denn ihre Form war verhältnismäßig modern, entstammte
der Geschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts. Schwieriger
stand es schon mit der sozialen Schichtung; nahm man die
Einteilung der Nation in Adel, Bürger, Bauern als eine
solche an, in der sie sich noch erschöpfe, so mußte man für
Anderungen und Beseitigungen schon bis auf die noch lebenden
Reste der Entwicklung des 11. bis 16. Jahrhunderts zurück—
gehen. Zog man aber gar die einzelnen sozialen Schichten
und deren wirtschaftliche Grundlage in Betracht, um an ihr
zu rütteln, ja sie vielleicht zum Teil zu beseitigen, so genügte
es freilich für den Bürgerstand, bis in das spätere Mittelalter
zurückzugreifen: für Adel und Bauern aber, die Stände der
Naturalwirtschaft, handelte es sich um abändernde Behandlung
von Verhältnissen, die seit dem 6. bis 8. Jahrhundert, ja, so⸗
weit nur der Bauer in Betracht kam, seit der Urzeit erwachsen
waren.
Der Staat aber mochte durch diese Behandlung der wirt—⸗
schaftlichen und sozialen Verhältnisse dann freilich wieder
indirekt doch mit aufs tiefste getroffen werden, insofern näm—
lich jede Anderung auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten
doch wieder auf ihn zurückwirken mußte.
Man sieht, welche ungeheuren Perspektiven und Aufgaben
sich mit dem Versuche einer Liquidation der zahlreichen Reste
des alten Wirtschafts-, Gesellschafts- und auch Staatslebens
aufdrängten; und man begreift nun auch, daß der wichtigfte
Angelpunkt der ganzen Liquidation in der Anderung der