Object: Schutz dem Arbeiter!

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Die Gegner des Maximal-Arbeitstages bestreiten einerseits W 
Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung, anderseits erachten sie die 
Schwierigkeiten einer zutreffenden gesetzlichen Formulirung und der 
Durchführung für unüberwindlich. 
Bedürfnis; eines gesetzlichen Maximal-Arbeitstages. 
„Die elf-, höchstens zwölfstündige Arbeitszeit ist," so wird geltend 
gemacht, „bereits die Regel; die ganze Culturentwickelung drängt ani 
dieses Ziel, Herabsetzung der Arbeitszeit, hin; die Organisationen 
der Arbeitgeber wie der Arbeiter tragen dieser Stimmung Rechnung' 
geben ihr Nachdruck...: wozu also noch eine gesetzliche Beschränkung? 
Würdigen wir diese Frage etwas eingehender. 
Was zunächst die thatsächlichen Zustände anbelangt, so haben 
die Gewerberäthe in ihren Jahresberichten pro 1885 über die 
übliche Arbeitszeit eingehend berichtet. 
Nach diesen Mittheilungen kann man zwar zugeben, daß „eine elfi 
bis höchstens zwölfstündige Arbeitszeit bereits die Regel bildet und W 
vielfach kürzere Arbeitszeiten üblich sind"; man kann auch noch weites 
gehen und mit dem „Centralverband deutscher Industrieller 
annehmen, daß die Arbeitszeit in der Industrie „mehr und mehr «ns 
das von den Berichten als erträglich anerkannte Maß zurü^ 
geführt worden ist, weil die übermäßige Ausnutzung der Arbeitt 
kräfte immer allgemeinere Mißbilligung in der öffentlichen 
Meinung, ganz besonders bei der großen Mehrzahl der Industriellen 
selbst findet"; aber das berechtigt noch nicht zu dem Schlüsse, daß UUN 
alles „dem Fortschreiten der Cultur" zu überlassen sei — eine 
Schlußfolgerung, mit welcher der Vertreter der verbündeten Regierungelb 
Dr. Michaelis, im Jahr 1869 auch schon die deutsche Volksvertretung 
vertröstet hat. 
Thatsächlich stellt sich die übliche Arbeitszeit in den verschiedeuell 
Gegenden und Industrien sehr verschieden, ja in Fabriken desselben 
Ortes und derselben Industrie bestehen die größten Unterschiede. 90 
Recht konnte Herr Abg. Baumbach im deutschen Reichstag slşş 
wiederholt darauf hinweisen, daß z. B. in Berlin ohne Gesetzeszwang 
die Arbeitszeit eine kürzere sei, wie in der Schweiz und in Oesterreich 
mit dem gesetzlichen Maximal-Arbeitstag. In der That stellt sich ^ 
Bild sehr günstig. Im Aufsichtsbezirk Berlin-Charlottenburg arbeiteten 
(nach den Berichten pro 1885): 
10 Stunden und darunter 3070 Betriebe mit 71465 männl. und 23116 weibl. Arbeite^ 
„ „ „ darüber 806 „ „ 14425 „ „ 4537 „ „
	        
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