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Die Gegner des Maximal-Arbeitstages bestreiten einerseits W
Bedürfniß einer gesetzlichen Regelung, anderseits erachten sie die
Schwierigkeiten einer zutreffenden gesetzlichen Formulirung und der
Durchführung für unüberwindlich.
Bedürfnis; eines gesetzlichen Maximal-Arbeitstages.
„Die elf-, höchstens zwölfstündige Arbeitszeit ist," so wird geltend
gemacht, „bereits die Regel; die ganze Culturentwickelung drängt ani
dieses Ziel, Herabsetzung der Arbeitszeit, hin; die Organisationen
der Arbeitgeber wie der Arbeiter tragen dieser Stimmung Rechnung'
geben ihr Nachdruck...: wozu also noch eine gesetzliche Beschränkung?
Würdigen wir diese Frage etwas eingehender.
Was zunächst die thatsächlichen Zustände anbelangt, so haben
die Gewerberäthe in ihren Jahresberichten pro 1885 über die
übliche Arbeitszeit eingehend berichtet.
Nach diesen Mittheilungen kann man zwar zugeben, daß „eine elfi
bis höchstens zwölfstündige Arbeitszeit bereits die Regel bildet und W
vielfach kürzere Arbeitszeiten üblich sind"; man kann auch noch weites
gehen und mit dem „Centralverband deutscher Industrieller
annehmen, daß die Arbeitszeit in der Industrie „mehr und mehr «ns
das von den Berichten als erträglich anerkannte Maß zurü^
geführt worden ist, weil die übermäßige Ausnutzung der Arbeitt
kräfte immer allgemeinere Mißbilligung in der öffentlichen
Meinung, ganz besonders bei der großen Mehrzahl der Industriellen
selbst findet"; aber das berechtigt noch nicht zu dem Schlüsse, daß UUN
alles „dem Fortschreiten der Cultur" zu überlassen sei — eine
Schlußfolgerung, mit welcher der Vertreter der verbündeten Regierungelb
Dr. Michaelis, im Jahr 1869 auch schon die deutsche Volksvertretung
vertröstet hat.
Thatsächlich stellt sich die übliche Arbeitszeit in den verschiedeuell
Gegenden und Industrien sehr verschieden, ja in Fabriken desselben
Ortes und derselben Industrie bestehen die größten Unterschiede. 90
Recht konnte Herr Abg. Baumbach im deutschen Reichstag slşş
wiederholt darauf hinweisen, daß z. B. in Berlin ohne Gesetzeszwang
die Arbeitszeit eine kürzere sei, wie in der Schweiz und in Oesterreich
mit dem gesetzlichen Maximal-Arbeitstag. In der That stellt sich ^
Bild sehr günstig. Im Aufsichtsbezirk Berlin-Charlottenburg arbeiteten
(nach den Berichten pro 1885):
10 Stunden und darunter 3070 Betriebe mit 71465 männl. und 23116 weibl. Arbeite^
„ „ „ darüber 806 „ „ 14425 „ „ 4537 „ „