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sich schliesslich auch dazu, zu unterschreiben und damit das
Darlehen anzuerkennen.
Im Jahre 1542 ging es in der nämlichen Weise mit Geld
aufnahmen fort. Paumgartner gewährte für den Türkenkrieg
10 000 fl und ausserdem zusammen mit Fugger und Bimmel
12 000 fl zur Beförderung welscher Pferde und des Kriegsvolks
des Papstes nach Ungarn 1 ). 1543 wandte sich die Regierung
an ihn mit der Bitte, Geld zur Ausrüstung von Erzknappen
für den Türkenkrieg zur Verfügung zu stellen. Die 3000 fl,
die Paumgartner hierauf hergab, wurden dazu benützt, um
200 in Erdarbeiten geschickte Schwazer Bergknappen nach
Ungarn zum Aufwerfen von Schanzen und Wällen zu senden 2 ).
Aber nicht nur zur Führung seiner Kriege standen dem
König die Kassen der Augsburger offen. Auch für die habs
burgische Heirats- und Familienpolitik mussten sie die Mittel
liefern. Ein Beispiel dafür ist die Vermählung von Ferdinands
Tochter Elisabeth mit dem Sohne des Polenkönigs Sigismund.
In dem Heiratsvertrag hatte der Vater der Braut ein Heiratgut
von 100 000 fl ung. (= 175 000 fl rh.) bewilligt, das in drei
Fristen, nämlich am Tage der Hochzeit und je ein halbes Jahr
danach, an den jungen Polenkönig bezahlt werden sollte.
Würden diese Termine nicht eingehalten, so sollte die doppelte
Summe verfallen sein, oder der Polenkönig das Recht haben,
die habsburgischen Lande anzugreifen. Am 17. Oktober 1544
teilte Ferdinand von Prag aus der Regierung in Innsbruck
diese Vertragsbedingungen mit 3 ). Bis dahin war, da die Türken
kriege alles Geld verschlangen, an dem Heiratgut noch kein
Pfennig bezahlt worden, weshalb der Polenkönig jetzt ernstliche
Mahnungen und Drohungen an Ferdinand richtete und bis
nächste Weihnachten das Geld verlangte. Ferdinand hatte
hierauf seinen Rat Georg Ilsung nach Augsburg geschickt,
damit er mit den Kaufleuten wegen Aufbringung der Summe
in Unterhandlung trete. Fugger, Paumgartner und Bimmel
benützten diese Gelegenheit und erklärten sich zu einem Dar
lehen nur bereit, wenn ihnen bei ihrem Bergbau wesentliche
Erleichterungen gewährt würden. Der Regierung blieb nichts
übrig, als in die von den Kaufleuten aufgestellten Bedingungen
1 ) Gemein Missiven (1542) fol. 154.
2 ) Geschäft von Hof (1543) fol. 182.
3 ) Geschäft von Hof (1544) fol. 217—222.