Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

-  93  —

nach  dem  Thronwechsel  schon  im  Jahre  1826  sein  Programm
Nikolaus  I.  unterbreiten  konnte.
»Das  ganze  jetzt  angenommene  Finanzsystem  —  hieß
es  in  diesem  Programm  —  stützt  sich  auf  den  einfachen
Grundsatz,  daß  das  Volk  verpflichtet  ist,  jährlich  den  zum
Unterhalt  des  Staates  nötigen  Fonds  zusammenzubringen.
Aber  die  Bedürfnisse  des  Staates  müssen  ihrerseits  auf
solche  Weise  in  Maß  gehalten  werden,  daß  deren  Deckung
nicht  eine  zu  große  Belastung  und  noch  weniger  eine  Verarmung ­
  der  Bevölkerung  hervorrufe.« 1 )  Aus  diesem  allgemeinen ­
  Grundsatz  heraus  fließen  nun  im  weiteren  die  besonderen ­
  Regeln,  welche  Kankrin  in  seinem  Programm  aufstellt. ­
  Die  wichtigeren  von  ihnen  sind  folgende:
1.  Man  solle  sich  mit  den  tatsächlichen  Einnahmen
des  Staates  begnügen,  also  neue  Anleihen  vermeiden,  besonders ­
  ausländische,  und  vor  allem  solle  man  sich  noch
mehr  als  vor  Anleihen  hüten  Assignaten  neu  herauszugeben.
Ebenso  sollen  neue  Abgaben  möglichst  vermieden  werden.
Man  müsse  auch  immer  den  Staatskredit  im  Auge  behalten,
um  ihn  zu  erhalten  und  zu  schonen,  ohne  aber  zu  große
Opfer  in  dieser  Hinsicht  zu  bringen.
2.  Man  solle  den  Belasteten  möglichst  Erleichterungen
verschaffen,  schon  existierende  Einnahmequellen  zu  erhöhen
suchen  und  andere  nicht  versiegen  lassen.
3.  Man  solle  auf  alle  mögliche  Weise  den  Handel,  sowohl ­
  den  inländischen  als  auch  den  auswärtigen,  zu  beleben
suchen,  ebenso  die  Entwickelung  der  Fabriken  und  aller
Zweige  der  nationalen  Produktion  überhaupt  fördern,  insoweit ­
  hier  der  Einfluß  des  Finanzministeriums  reicht.
4.  Man  solle  überall,  wo  es  nur  angängig  ist,  Mißbräuchen ­
  vorzubeugen  suchen;  überhaupt  solle  der  Geschäftsgang ­
  des  Ministeriums  verbessert  werden.

h  Bl.  1.  128
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.