Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

— 113 — 
tungen der Zunftverfassung erleichtert würden, damit »der 
Eintritt fähigen und ehrbaren Personen nicht zu schwer« 
werde. 1 ) Ganz in Übereinstimmung mit A. Smith ist er auch 
gegen Handelsmonopole. 3 ) Daneben wirkt es jedoch ganz 
befremdend, wenn Kankrin den völligen Mangel an Ver 
ständnis für die Eisenbahnen zeigt, gegen welche er eifert, 
und wenn er sich über die Banken äußert: sie wären lieber 
gar nicht eingerichtet worden. 3 ) 
Wie bei den Merkantilisten überhaupt, so ist übrigens 
auch bei Kankrin der Schwerpunkt nicht im Theoretischen, 
sondern hauptsächlich auf dem Gebiete der praktischen 
N.-Okonomie zu suchen, wo er sich, wie wir in dem Vor 
hergehenden konstatiert haben, als ein Anhänger der kon 
servativen Mittelstandspolitik erweist. 
Selten wird einem Schriftsteller die Möglichkeit ge 
geben, seine Ideen zu verwirklichen. Diese Möglichkeit 
wurde aber Kankrin wie selten einem geboten, als er zum 
Finanzminister ernannt wurde. Und die Bedeutung Kankrins 
überhaupt liegt nicht sowohl in seiner schriftstellerischen 
Tätigkeit, als vielmehr, ja fast ganz auf dem Gebiete der 
Staatswirtschaft. Man kann sogar ohne Übertreibung sagen, 
daß seine nationalökonomischen Schriften eben durch sein 
finanzwirtschaftliches Wirken an Interesse gewinnen, denn 
sonst kommt- ihnen als solchen keine nennenswerte Be 
deutung zu. 
Auf dem finanzwirtschaftlichen Gebiete aber leistete 
Kankrin wirklich große Dienste. In das von ihm geleitete 
Finanzministerium brachte er, was diesem bisher durchaus 
gefehlt hatte, nämlich Ordnung und System, aber dann auch 
die nicht zu gering zu schätzende persönliche Ehrlichkeit. 
Die finanzwirtschaftliche Tätigkeit Kankrins ist, wie 
wir gesehen haben, nicht ohne Mängel und sogar nicht 
ohne bedeutende Fehler, wie, um hier nur ein Beispiel her 
vorzuheben, die von ihm im »Weltreichtum« getadelte und 
i) Ök. 212. — 2 ) Weltr. 175. — 3 ) Ök. 152.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.