thumbs: Die Genussscheine nach schweizerischem Recht

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rechtswidrig ist aber ein solches Vorgehen nicht und lässt 
sich in vielen Fällen sehr wohl vertreten 1 ). 
Gern und mit Vorteil werden Genussscheine von den 
Aktiengesellschaften verwendet beim Ankauf von Gegen 
ständen oder Rechten 2 3 ), deren innerer Wert schwankend 
und unbestimmt ist, wie z. B. beim Ankauf einer Marke, 
einer Klientel 8 ), einer Konzession etc. Den Genussscheinen 
ist hier wegen ihrer aleatorischen Natur ein weites Ver 
wendungsgebiet erschlossen. Vielfach wird in diesen Fällen 
ein gewisser Betrag in bar oder in Aktien verabreicht und 
der Rest durch Genussscheine gedeckt 4 ). 
Anderswo werden Genussscheine gegen Zahlung einer 
bestimmten Geldsumme abgegeben, um auf diese Art flüs 
sige Gelder zu erhalten, oder einen Verlust, ein Defizit 
zu decken 5 ). Diese Art ist besonders in Deutschland ge 
bräuchlich 6 ) 
Bei Reduktion des Aktienkapitals gibt man oft den 
geschädigten Aktionären Genussscheine, um die ihnen ent 
gangenen Gewinnchancen in etwas auszugleichen 7 ). Das 
*) Lecouturier, 1. c-, Nr. 65. 
2 ) Vergl. Dynamitgesellschaft Brig. 
3 ) So wurden bei der Gründung des Comptoir national d’es- 
compte 60,000 Genussscheine geschaffen zum Ankäufe eines schon 
bestehenden ähnlichen Instituts. Lecouturier, 1. c., Nr. 4. 
4 ) Z. B. bei der Visp-Zermatt-Bahn. 
5 ) In Frankreich werden solche Genussscheine bons d’amor- 
tissement genannt. Ihre juristische Natur ist sehr umstritten; man 
kann sich im einzelnen Falle mit Recht fragen, ob ein Gläubiger 
recht vorliegt oder eine besondere Art gesellschaftlicher Beteiligung 
(part d’assocR sui generis). 
Ann. de dr. com. 1903, 18 et 116. Percerou in Dalloz 1906 I, 
193. Arthuys Rev. crit. 1907, 263 ff. 
6 ) Ann. d. dr. com. 1903, 18. Vgl. auch den interessanten Fall, 
1. c., 116, wo man sich mit Recht fragen kann, ob Aktie oder Genuss 
schein vorliegt. Holdheim 1904, 168, erwähnt eine Gesellschaft, die 
mit einem Kapital von neun Millionen für 17 Millionen Genuss 
scheine herausgegeben hat. 
7 ) So bei der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft. Die Direktion 
lässt sich bei diesem Anlass folgendermassen vernehmen: Comme
	        
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