fullscreen: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

345—346. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 
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Wurde, die vollzogene Amtshandlung auf dem Rücken 
gleitscheines mit den Worten „Gesehen und richtig Ge, 
ZU bestätigen und beizufügen: Diese Sendung ist biune.. ^ 
Stunden zu dem (Eintrittsamt des Nachbarstaates) zu ste 
3)ie zur Auflassung der Sicherstellung oder Haftung für 
Durchfuhrsendungen erforderliche Anstrittsbestätigung ist von dem 
Austrittsamte erst dann auszufertigen, wenn die Sendung inner 
halb der auf dem drücken des Begleitscheines vorgezeichneten Frist 
gu beut Soümntc beg übn mcí^^eg bet 
ht denselben zu geschehen hat, gestellt, ttrtb hierüber die Be 
stätigung des erwähnten Amtes beigebracht worden ist. 
(Z. Cart. v. 23. April 1867, Art. 12 ». o. 9. März 1868, §. 10.) 
». .^ ur Einholung der vorstehenden Bescheinigung sind dem gegenüber- 
gen en ^mgaugsamte die über die Waaren lautenden Abfertiguugs- 
diesseitigen Aemter mit zu überweisen. 
lVdgb. 18j4, Nr. 2, 1867, Nr. 30, Z. 8 ». F. M. Erl. Ose», v. 22. Okt. 1867,. 
%r. 50885.) 
s" ví düsem Sinne sind auch die im Schleichhandel angehaltenen aus- 
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Wķen, deren Wiederausfuhr erwiesen werden muß, darstellen. 
(Vdgli. 1855, Nr. 42.) 
t') Beweis über den Austritt der Durchfuhrwaaren. 
346. Ueber den erfolgten Austritt der Durchzugswaaren 
Pflegen die Zollämter von Amtswegen gegenseitig die Verstän 
digung. 
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^ eingeleitet nrntbe, stub ¡ebo^ bet: 
den Beweis über ben stattgefllndenen Austritt wohl auf- 
beníeíben nitf ¡ebcgimítge ^^f^otbcnmg 0110^1061. 
[ en ‘ ®. lc f c Verpflichtung erlischt nach Ablauf eines Jahres von 
dem Zeltpttncte, tu welchem die Waare hätte austreten sollen 
an gerechnet. Nach dieser Frist können die genannten Personen 
nn Grunde der Waarenerklärung oder der Bürgschaftsurkunde 
GW ibegcn beg Äbgmtgg bet iBcibetfc übet ben ^^1% bet 
BdAte ïnebet ^nm (Mage beg @tngcingggoííeg, noch m einet 
Geldstrafe verhalten werden. Dagegen bleibt, wenn nicht blos 
¡ws bem Ganges beg 0cn)ci;cg ìtbet ben Ängtritt bet SBnate 
oeten nnbefngtcg gntiiabieiben hn goGgebiete gefoígett, fonbetn 
# anbeten Sßegen bet ^elueig festem ibttb, bn# bie mm 
àrchzuge erklärte Waare im Lande zurückbehalten und der
	        
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