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war es ferner, daß von vornherein Mitglieder der verschieden
sten Gesellschaftsschichten vereinigt wurden, um an dem ge
meinsamen Werke tätig zu sein. Es wurden damit dem
Verein nicht nur wichtige Hilfskräfte und größere Mittel zu
geführt, sondern es wurde auch die Wirksamkeit des Vereins
dadurch vor jeder Einseitigkeit bewahrt, und es wurde in dem
Zusammenwirken der Vertreter verschiedener Gesellschafts
klassen ein wichtiges Erziehungsmittel für alle Beteiligten
gefunden. Man hat ja von jeher die Bedeutung der Genossen
schaft hauptsächlich auch darin gesehen, daß sie auf die Ge
nossen eine erziehliche Wirkung ausübt, und es läßt sich
nicht verkennen, daß der Berliner Spar- und Bauverein in
dieser Beziehung großes geleistet hat. Die eigentliche Ver
waltung der Genossenschaft liegt fast ausschließlich in den
Händen von Mitgliedern, die dem Arbeiterstande angehören.
Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
bezweckt, eine möglichst große Anzahl von Arbeitern an der
Geschäftsführung zu beteiligen; dazu kommen dann noch die
Hausverwalter und die Inhaber der Zahlstellen, die auch un
mittelbar in der Verwaltung tätig sind. Die übrigen Genossen
können durch die Generalversammlung ihren Einfluß auf die
Geschäftsführung geltend machen. Es hat sich gezeigt, daß
eine derartige Organisation ein wichtiges Mittel ist, um die
Arbeiter zur Selbstverwaltung und zur Selbsthilfe heran
zubilden. Jede Gelegenheit, die man dem Arbeiter nach
dieser Richtung hin zur praktischen Betätigung auf sozialem
Gebiete eröffnet, lenkt ihn ab von der Verfolgung utopistischer
Ideale und verkettet ihn inniger mit der bestehenden Gesell
schaftsordnung.
Gustav Sehmoller 1 ) hat mit Recht darauf hingewieseu,
daß die Wohnungsfrage zum großen Teil eine erziehliche
Frage ist, und daß neben den wirtschaftlichen Momenten auch
die psychologischen Berücksichtigung erfahren müssen. Es
handelt sich hier zunächst um die Ausbildung des Wohn-
bedürfnisses und darum, daß der Arbeiter den Besitz einer
guten und gesunden Wohnung schätzen, daß er Ordnung und
Sauberkeit aufrecht erhalten lernt und daß er es lernt, sich
'>) Ein Mahnruf in der Wohnungsfrage, 1887.