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nicht zum »Normalwertzeichen« geeignet, obschon es als
Geld sehr bequem und deshalb auch notwendig sei. 1 )
Was die Prägung anbelangt, so sei es notwendig,
»das Geld nach richtigen Grundsätzen zu prägen und seine
Existenz durch einen verhältnismäßigen Schlagschatz zu
sichern«. a )
Neben dem Metallgelde will Kankrin noch das sogen.
Kreditgeld wissen, welches als Repräsentant des Metallgeldes
zu betrachten sei, ebenso wie das letztere die Sachen
repräsentieren solle. Die Klassifizierung dieses Kreditgeldes
ist in beiden Hauptwerken Kankrins verschieden. Während
wir im »Weltreichtum« drei Arten desselben vorfinden:
das Cessions- oder Obligationsgeld, welches aus verschiedenen
verzinslichen Schuldverschreibungen, mancherlei
Aktien etc. besteht, dann eigentliches Kreditgeld, zu dem
insbesondere Wechsel und Bankobligationen zugezählt
werden, und, drittens, Papiergeld 3 ), so werden in der »Ökonomie«
neben dem Papiergelde nur noch Effekten- und
Obligationswerte genannt. Zu den Effekten gehören die
Staats- oder Städteanleihen, Aktien, Billete öffentlicher
Depositenbanken, landwirtschaftlicher Vereine u. s. w. Obligationswerte
werden solche Werte genannt, welche bloß
auf Privatkredit beruhen, wie z. B. Wechsel, Schuldverschreibungen
u. s. w. 4 )
Alle diese Wertpapiere ersetzen nach Kankrin zuweilen
das Geld, eine eigentliche »Geldnatur« hätten sie aber nicht.
Diese wäre nur dem Metall- und Papiergeld eigen. 5 )
Was speziell das Papiergeld anbelangt, so hat dasselbe
nach Kankrin, soweit es auf bestimmte Hypotheken (z. B.
die Lawschen Noten!) gegründet wird, auch noch nicht die
volle Eigenschaft des Geldes, es ist vielmehr nur Cessionsoder
Kreditgeld. »Die wahre Geldnatur ist bloß den eigentlichen
Banknoten Vorbehalten, deren Kennzeichen Unver-1)
Ök. 108. — 2 ) Weltr. 43; Ök. 108. — 3 ) Weltr. 45—49. -
4 ) Ök. 113-124. — 5 ) Ök. 122.