Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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nicht  zum  »Normalwertzeichen«  geeignet,  obschon  es  als
Geld  sehr  bequem  und  deshalb  auch  notwendig  sei. 1 )
Was  die  Prägung  anbelangt,  so  sei  es  notwendig,
»das  Geld  nach  richtigen  Grundsätzen  zu  prägen  und  seine
Existenz  durch  einen  verhältnismäßigen  Schlagschatz  zu
sichern«. a )
Neben  dem  Metallgelde  will  Kankrin  noch  das  sogen.
Kreditgeld  wissen,  welches  als  Repräsentant  des  Metallgeldes ­
  zu  betrachten  sei,  ebenso  wie  das  letztere  die  Sachen
repräsentieren  solle.  Die  Klassifizierung  dieses  Kreditgeldes
ist  in  beiden  Hauptwerken  Kankrins  verschieden.  Während
wir  im  »Weltreichtum«  drei  Arten  desselben  vorfinden:
das  Cessions-  oder  Obligationsgeld,  welches  aus  verschiedenen ­
  verzinslichen  Schuldverschreibungen,  mancherlei
Aktien  etc.  besteht,  dann  eigentliches  Kreditgeld,  zu  dem
insbesondere  Wechsel  und  Bankobligationen  zugezählt
werden,  und,  drittens,  Papiergeld 3 ),  so  werden  in  der  »Ökonomie« ­
  neben  dem  Papiergelde  nur  noch  Effekten-  und
Obligationswerte  genannt.  Zu  den  Effekten  gehören  die
Staats-  oder  Städteanleihen,  Aktien,  Billete  öffentlicher
Depositenbanken,  landwirtschaftlicher  Vereine  u.  s.  w.  Obligationswerte ­
  werden  solche  Werte  genannt,  welche  bloß
auf  Privatkredit  beruhen,  wie  z.  B.  Wechsel,  Schuldverschreibungen ­
  u.  s.  w. 4 )
Alle  diese  Wertpapiere  ersetzen  nach  Kankrin  zuweilen
das  Geld,  eine  eigentliche  »Geldnatur«  hätten  sie  aber  nicht.
Diese  wäre  nur  dem  Metall-  und  Papiergeld  eigen. 5 )
Was  speziell  das  Papiergeld  anbelangt,  so  hat  dasselbe
nach  Kankrin,  soweit  es  auf  bestimmte  Hypotheken  (z.  B.
die  Lawschen  Noten!)  gegründet  wird,  auch  noch  nicht  die
volle  Eigenschaft  des  Geldes,  es  ist  vielmehr  nur  Cessionsoder
  Kreditgeld.  »Die  wahre  Geldnatur  ist  bloß  den  eigentlichen ­
  Banknoten  Vorbehalten,  deren  Kennzeichen  Unver-1)
  Ök.  108.  —  2 )  Weltr.  43;  Ök.  108.  —  3 )  Weltr.  45—49.  -
4 )  Ök.  113-124.  —  5 )  Ök.  122.
            
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