Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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gaben und diejenigen über das Schuldwesen kurz zusammen 
zufassen. 
Die Ausgaben, meint Kankrin, müßten sich, soweit es 
möglich ist, immer nach den Einnahmen richten und nicht 
umgekehrt. 1 ) Da aber »ein Steigen der Ausgaben im ge 
wöhnlichen Gang der Gesellschaft« liege, so sei es die 
Pflicht des Finanzministers »die Einnahmen zu vermehren.« 
Und zwar »vorerst durch innere Verbesserungen, Ab 
wendung der Mißbräuche, bessere Kontrolle, doch nur wenn 
es unentbehrlich ist durch Erhöhung der Abgabensätze, nur 
bei gebietender Notwendigkeit durch neue Auflagen, die da 
bei wohl durchdacht, möglichst speziell ausgearbeitet sein 
müssen und mit Festigkeit durchzusetzen sind.« 2 ) Einnahmen 
und Ausgaben sollen »in der Regel so im Gleichgewicht 
stehen, daß nicht bloß die natürlichen Einnahmen die Aus 
gaben decken, sondern (daß) ein Bedeutendes (auch) für 
Ausfälle von ersteren abgezogen wird, eine ansehnliche 
Summe zu unvorhergesehenen Ausgaben übrig bleibt und 
eine wenn auch mäßige Summe zur Bildung eines Schatzes 
zurückgelegt werden kann.« 3 ) 
ln außerordentlichen Fällen jedoch, wann mit den 
ordentlichen Staatseinnahmen nicht mehr auszukommen ist, 
muß der Staat zu den außerordentlichen Hilfsmitteln der 
Staatswirtschaft, und zwar zu den Staatsschulden greifen. 
Die Staatsschulden hält Kankrin für eine »unselige 
epidemische Finanzkrankheit unserer Zeiten« 4 ) und fragt sich, 
inwiefern sie überhaupt gerecht seien. Streng genommen 
sind sie es »nur dann, wenn die Schuld dazu gemacht 
wird, um den gefährdeten Staat zu erhalten und die lebende 
Generation es nicht aufbringen kann, oder wenn die Schulden 
zu allgemeinen nützlichen Unternehmungen kontrahiert 
werden, die zum Besten des Nationalreichtums nicht bloß 
Zinsen tragen, sondern auch eine Amortisation mit sich 
führen, denn die Nachkommen erhalten dann das Äqui- 
1) Ök. 272. - 2 ) Ök. 343. — a ) Ök. 275. — 4 ) Wehr. 182.
	        
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