Full text: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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und dem angeborenen durch Theorie und Erfahrung ge 
schärften Takte abhängt«. 1 ) 
Diesen nunmehr gekennzeichneten allgemeinen An 
sichten Kankrins entspricht auch seine Stellung zu den 
einzelnen Fragen der Volkswirtschaftspolitik. 
Was zunächst den Landbau betrifft, so teilt Kankrin 
den Landbesitz in vier Gruppen: in den großen, den 
mittleren, den Hofbesitz und den kleinen oder kleinsten 
Landbesitz. 
Dem großen Besitz ist die große Kultur eigen, er 
kann aber auch unter Kleinpächter, wie z. B. in Irland, zer 
stückelt werden. Diese Art des Bodenbesitzes bringt den 
größten reinen Ertrag, aber sie kann auch leichter vernach 
lässigt werden, denn es ist sehr schwer hier Übersicht zu 
gewinnen. 
Den mittleren Besitz nennt Kankrin denjenigen, dessen 
»Eigentümer nicht selbst mitarbeitet und der wenigstens 
einige bedeutende Pachthöfe in sich schließt.«^) Diese Art 
des Besitzes habe große Vorzüge. Auch sei hier große 
Kultur nicht ausgeschlossen. 
Unter dem Hofbesitz versteht Kankrin das Bauerngut, 
auf dem »wenigstens ein Pferd oder ein paar Ochsen zur 
Feldarbeit gehalten werden.« 3 ) Diesem Besitz ist kleine 
Kultur eigen. 
Endlich ist unter dem kleinen oder kleinsten Besitz 
etwa »ein Häuschen, ein Gärtchen, ein Feldchen« zu ver 
stehen, die »mit der Schaufel oder Hacke bearbeitet werden 
müssen, wo nicht einmal eine Kuh gehalten werden kann«. 3 ) 
Hier eignet sich kleine spezielle Kultur: für Gemüse, 
Kartoffeln, zum Teil »Handelsgewächse« etc. 
Nun fragt sich, welche Art des Bodenbesitzes zu be 
vorzugen wäre. Kankrin antwortet darauf: »Das Wohl der 
Gesellschaft fordert .. . die Konkurrenz aller Arten von Be 
sitz. Gäbe es keinen großen und mittleren (Besitz), so 
») Weltr. 127. - s ) Ök. 72. — 3 ) Ök. 73.
	        
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