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und dem angeborenen durch Theorie und Erfahrung ge
schärften Takte abhängt«. 1 )
Diesen nunmehr gekennzeichneten allgemeinen An
sichten Kankrins entspricht auch seine Stellung zu den
einzelnen Fragen der Volkswirtschaftspolitik.
Was zunächst den Landbau betrifft, so teilt Kankrin
den Landbesitz in vier Gruppen: in den großen, den
mittleren, den Hofbesitz und den kleinen oder kleinsten
Landbesitz.
Dem großen Besitz ist die große Kultur eigen, er
kann aber auch unter Kleinpächter, wie z. B. in Irland, zer
stückelt werden. Diese Art des Bodenbesitzes bringt den
größten reinen Ertrag, aber sie kann auch leichter vernach
lässigt werden, denn es ist sehr schwer hier Übersicht zu
gewinnen.
Den mittleren Besitz nennt Kankrin denjenigen, dessen
»Eigentümer nicht selbst mitarbeitet und der wenigstens
einige bedeutende Pachthöfe in sich schließt.«^) Diese Art
des Besitzes habe große Vorzüge. Auch sei hier große
Kultur nicht ausgeschlossen.
Unter dem Hofbesitz versteht Kankrin das Bauerngut,
auf dem »wenigstens ein Pferd oder ein paar Ochsen zur
Feldarbeit gehalten werden.« 3 ) Diesem Besitz ist kleine
Kultur eigen.
Endlich ist unter dem kleinen oder kleinsten Besitz
etwa »ein Häuschen, ein Gärtchen, ein Feldchen« zu ver
stehen, die »mit der Schaufel oder Hacke bearbeitet werden
müssen, wo nicht einmal eine Kuh gehalten werden kann«. 3 )
Hier eignet sich kleine spezielle Kultur: für Gemüse,
Kartoffeln, zum Teil »Handelsgewächse« etc.
Nun fragt sich, welche Art des Bodenbesitzes zu be
vorzugen wäre. Kankrin antwortet darauf: »Das Wohl der
Gesellschaft fordert .. . die Konkurrenz aller Arten von Be
sitz. Gäbe es keinen großen und mittleren (Besitz), so
») Weltr. 127. - s ) Ök. 72. — 3 ) Ök. 73.