Full text: Der Wald und seine Arbeiter

Entschädigung für Wege von und zur Arbeitsstelle, für Werkzeug sowie für 
unverschuldetes Aussetzen der Arbeit (Witterungsverhältnisse), soweit in den 
abgeschlossenen Tarifen vorgesehen. 
Bezirk, 
für welchen der Tarif 
Geltung hat 
Entschädigung 
für Wege 
Entschädigung 
für Werkzeug 
Entschädigung 
bei unverschuldetem 
Aussetzen 
Prenß. Staatsforsten 
Bei Tagelohnar 
beit. Bei mehr als 
1 Stunde Weg pro 
Tag wird die Ar 
beitszeit um den 
überschießenden 
Teil gekürzt. 
Bei Akkord. Bei 
mehr als 6 km pro 
Tag in Höhe des 
Stundenlohnes 
2 o/o des Lohnes. Holz 
zu Keilen, Äxten, 
Sägen und sonsti 
gen Arbeitsgeräten 
zum Taxpreis 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Bayern 
Bei mehr als 1 Std. 
tägl. wird Stunden 
lohn gezahlt 
Bei Holzfällen 25 Pf. 
bei Holzbringung i. 
Hochgebirge 40 Pf. 
pro Tag 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
Württemberg 
Bet mehr als 1 Std. 
Weg täglich wird 
Stundenlohn ge 
zahlt 
Bei Tagelohnarbei 
ten 25 Pf. Lohuzu- 
fchlag. Im Akkord 
10 Pf. für das Fest- 
meter 
Wenn die Arbeit 
vormittags unter 
brochen wird, so ist 
1 ' 2 , bei Unterbre 
chung nachmittags 1 
ganzer Tag zu ver 
güten 
Pfälzische Staatsforst 
verwaltung 
Bei mehr als 1 Std. 
Weg pro Tag Zeit 
lohn 
Bei Holzfällen 15 Pf. 
pro Festmeter oder 
25 Pf. pro Wellen 
hundert 
Keine Entschädigung 
Freistaat Sachsen 
Bei mehr als 6 km 
Weg pro Tag ein 
Stundenlohn. Bei 
Tragen von Lasten 
von mehr als40Pfd. 
wird Stundenlohn 
gezahlt 
Pro Arbeitstag 40 
Pfennig 
Keine Entschädigung 
Sachscn-Weimar- 
Eisenach 
Mehr als 6 km tägl. 
mit tarifmäßigem 
Stundenlohn 
Pro Tag 20 Pf. Keil- 
holz zu mäßigem 
Preis 
Bei schlechter Witte- 
rung500/n,bei länge 
rem Aussetzen 25°, ( > 
Sachsen-Altenburg 
Keine Entschädigung 
Jährlich 50 Mk. 
Bei schlechter Witte 
rung 50% des Ta 
gelohnes 
Sachsen-Meiningen 
Keine Entschädigung 
Pro Tag 20 Pf. 
Keine Entschädigung 
Freistaat Gotha 
Staatsforstverwaltg. 
und Laudcsvermö- 
gensverwaltung 
Bei Tagelohnarbcit 
bei mehr als 6 km 
tägl. Stundenlohn 
Pro Tag 30 Pf. Keil 
holz zu den Gewin 
nungskosten 
Keine Bestimmungen 
im Tarif 
39
	        
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