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Versicherung bedarf es also der Schaffung eines weitverzweigten
engmaschigen Agenten-Netzes, dessen Haupttätigkeit
in der Abholung der im Durchschnitt 40 bis 50 Pf.
betragenden Prämien, möglichst allwöchentlich und zwar am
Zahltag oder den nächstfolgenden Tagen, in der Behausung
des Versicherten besteht.
Um eine derartige Organisation ins Leben zu rufen und
leistungsfähig zu erhalten, bedarf es erheblicher Mittel, die
von der Volks-Unfallversicherung allein nicht aufgebracht
werden können. Es muß sich deshalb die Volks-Unfallversicherung
immer an die Organisation einer anderen wirtschaftlichen
Einrichtung ablehnen, ohne daß dieser hierdurch
Mehrkosten, im Gegenteil noch Vorteile erwachsen. Hierin
liegt der springende Punkt, der die grundlegende Idee jeder
praktischen Ausgestaltung der Volksunfallversicherung ausmacht
und aus dem sie ihre Lebensfähigkeit schöpft. Alle
anderen Charakteristiken sind eigentlich nur immer eine
andere Seite dieses einen Problems, nämlich der
4. gemeinschaftlichen Organisation
für Versicherungseinrichtung und eine andere wirtschaftliche
Leistung, die gegen das einheitliche Entgelt
zusammen bezogen werden.
Bei der kombinierten Unfall- und Sterbegeld Versicherung
besteht sie in der Lehensversicherung. Die Unfallversicherung
selbst ist ihrem Wesen nach Risikoversicherung. Mit Ablauf
der Zeit, für die ein Beitrag entrichtet wurde, ist er auch
verbraucht, ohne Rücksicht darauf, ob eine Versicherungsleistung
fällig wurde oder nicht. Die Gegenleistung besteht
im Versicherungsschutz, also einem bedingten Anspruch. Dies
einzusehen, fehlt es den bei der Volksunfallversicherung in
Betracht kommenden Versicherungskreisen meist an der erforderlichen
Urteilsfähigkeit. Es liegt deshalb die Gefahr
nahe, daß ein Versicherter alsbald seinen Entschluß zur Versicherungsnahme
bereut und an der Weiterzahlung der Prämien
das Interesse verliert. Zu ihrer Begegnung suchte man nach
einer äußerlich nicht trennbaren Verquickung des Anspruches