Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Versicherung  bedarf  es  also  der  Schaffung  eines  weitverzweigten ­
  engmaschigen  Agenten-Netzes,  dessen  Haupttätigkeit ­
  in  der  Abholung  der  im  Durchschnitt  40  bis  50  Pf.
betragenden  Prämien,  möglichst  allwöchentlich  und  zwar  am
Zahltag  oder  den  nächstfolgenden  Tagen,  in  der  Behausung
des  Versicherten  besteht.
Um  eine  derartige  Organisation  ins  Leben  zu  rufen  und
leistungsfähig  zu  erhalten,  bedarf  es  erheblicher  Mittel,  die
von  der  Volks-Unfallversicherung  allein  nicht  aufgebracht
werden  können.  Es  muß  sich  deshalb  die  Volks-Unfallversicherung ­
  immer  an  die  Organisation  einer  anderen  wirtschaftlichen ­
  Einrichtung  ablehnen,  ohne  daß  dieser  hierdurch
Mehrkosten,  im  Gegenteil  noch  Vorteile  erwachsen.  Hierin
liegt  der  springende  Punkt,  der  die  grundlegende  Idee  jeder
praktischen  Ausgestaltung  der  Volksunfallversicherung  ausmacht ­
  und  aus  dem  sie  ihre  Lebensfähigkeit  schöpft.  Alle
anderen  Charakteristiken  sind  eigentlich  nur  immer  eine
andere  Seite  dieses  einen  Problems,  nämlich  der
4.  gemeinschaftlichen  Organisation
für  Versicherungseinrichtung  und  eine  andere  wirtschaftliche ­
  Leistung,  die  gegen  das  einheitliche  Entgelt
zusammen  bezogen  werden.
Bei  der  kombinierten  Unfall-  und  Sterbegeld  Versicherung
besteht  sie  in  der  Lehensversicherung.  Die  Unfallversicherung
selbst  ist  ihrem  Wesen  nach  Risikoversicherung.  Mit  Ablauf
der  Zeit,  für  die  ein  Beitrag  entrichtet  wurde,  ist  er  auch
verbraucht,  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  eine  Versicherungsleistung ­
  fällig  wurde  oder  nicht.  Die  Gegenleistung  besteht
im  Versicherungsschutz,  also  einem  bedingten  Anspruch.  Dies
einzusehen,  fehlt  es  den  bei  der  Volksunfallversicherung  in
Betracht  kommenden  Versicherungskreisen  meist  an  der  erforderlichen ­
  Urteilsfähigkeit.  Es  liegt  deshalb  die  Gefahr
nahe,  daß  ein  Versicherter  alsbald  seinen  Entschluß  zur  Versicherungsnahme ­
  bereut  und  an  der  Weiterzahlung  der  Prämien
das  Interesse  verliert.  Zu  ihrer  Begegnung  suchte  man  nach
einer  äußerlich  nicht  trennbaren  Verquickung  des  Anspruches
            
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