Zweites Kapitel. Das Behausungsproblem.
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Lohnerhöhung, wie unumgänglich, nicht allein vom Pächter getragen
werden, sondern der Landbesitzer muß daran partizipieren, und zwar
von Rechts wegen, nach Entscheidung des oben vorgeschlagenen Ge
richtshofes.
Das gesamte Pachtauskommen in England und Wales ist rund 500000000 Mk.
„ „ Einkommen der erwachsenen Arbeiter rund . . 400000000 „
Um dieses Einkommen auf ltz s zu erhöhen, wären erforderlich weitere 12000000 „
„ „ „ 20 s „ „ „ „ 40000000 „
„ „ „ „ 221/üs „ „ „ „ 94000000 „
So interessant diese summarische Gegenüberstellung ist, so wenig
besagt sie für den einzelnen Fall, denn an der einen Stelle gäbe
es kaum eine Veränderung, an der anderen enorme Zuschläge. Des
halb wurden in jeder Grafschaft Stichproben gemacht und für eine An
zahl von Farmern (übers ganze Land 500) die genaue Pacht einer
seits, die genauen Löhne andererseits ermittelt. Dies ergab, daß unter
der Fiktion, daß der Grundeigentüüier die Hälfte der Lohnerhöhung
übernehmen müsse, zur Folge haben würde: eine Erhöhung des Lohnes
auf 18 s eine Pachtermäßigung von mindestes 0,8 %, höchstens 3,9 °/o,
20 s „ „ „ 2,6°/°, „ U,1°/°,
„ 22V.b, „ „ „ 5,4%, „ 22,3%.
Dies würde sich in der Praxis natürlich jeweils variieren, je nach
dem die betreffende Farm verhältnismäßig billig oder teuer verpachtet
ist; im ersteren Falle würde auf den Grundbesitzer bei normaler Ein
stellung weniger, im letzteren mehr entfallen.
Zweites Kapitel. Das Behanftmasproblem.
Seit mehr als 60 Jahren macht die Gesetzgebung periodische Ver
suche, des Wohnproblems Herr zu werden. Zwischen 1851 und 1890
wurden siebzehn Gesetze gemacht, 1890 das letzte; darauf basiert das
heutige Recht. Die 1875—1907 geschaffenen „Öffentlichen Gesundheits
gesetze" trugen ein gut Teil zur Verbesserung verfallender Wohnungen
bei; jetzt wirkt daran auch mit dem Housing and Town Planing Act
von 1909.
Das Behausungsgesetz von 1890 hat wenig zur Verbesserung der
Wohnverhältniffe auf dem Lande beigetragen; ein 1906 ernannter Prü
fungsausschuß behauptete, daß die meisten ländlichen Bezirksausschüsse
(District Councils) nichts damit zu machen gewußt hätten. Dieses