Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

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er  schwerer  werde,  oder  ihn  in  angefetteten  Säcken  zu  verkaufen. ­
  Jedes  Quantum  von  Vs  Pfund  an  soll  im  Kaufhaus
gewogen  werden,  in  Gegenwart  derer,  „die  darüber  gesetzt
sind  und  Gewalt  haben,  den  Safran  zu  wägen  und  zu  besehen“. ­
  Verfehlungen  sollen  mit  einer  Strafe  von  1  Mark
Silber  geahndet  werden.  Schon  1419  war  ein  Safranfälscher
bestraft  worden.  1438  ist  die  Bestrafung  von  zwei  Kölner
Kaufleuten,  Hans  Golter  und  Jan  van  der  Lippe,  überliefert ­
  ‘).  Hier  wird  es  sich  jedoch  wohl  um  fremden  Safran
handeln.  In  der  Verordnung  von  1420  betont  der  Rat  ausdrücklich, ­
  daß  es  sich  um  einen  Schutz  der  Kaufleute  den
Produzenten  gegenüber  handelt.  Er  legt  anscheinend  dem
Anbau  großen  Wert  bei  und  hofft,  daß  er  es  zu  einer  Handelsbedeutung ­
  bringen  werde.  Er  hat  auch  das  Bestreben,
den  Anbau  auf  die  Baseler  Gegend  zu  beschränken.  1421
wird  die  Bitte  Ulms,  das  durch  Hans  Ehinger  Safransamen
gekauft  hatte,  um  Ausfuhr  abgeschlagen 1  2  3 ).  Es  kommt  sogar ­
  zu  einem  ausdrücklichen  Verbot  der  Samenausfuhr 8 ).
Die  Handhabung  der  Safran-Wageordnung  ist  von  1420  bis
1439  bezeugt.  Die  Einnahmen  von  der  Wage  steigen  von
1420—1422  von  1  1.  3  s,  10  d.  auf  6  1.  18  s.  10  d.,  dann  halten
sie  sich  in  der  durchschnittlichen  Höhe  von  etwa  1  1 4 ).  Seit
1425  untersteht  die  Wage  einem  besonderen  Beamten,  dem
Safranmesser,  der  1  1.  jährlichen  Lohn  erhält.  Auch  diese
Ausgabe  verschwindet  seit  1439  aus  den  Stadtbüchern  5 ).  —
Seit  1436  wird  ein  besonderer  Safranzoll  erhoben  6 ).  Damit
wird  das  Prinzip  des  Schutzes  der  Kaufleute  verlassen,  und
Geering  und  Wackernagel  vermuten  in  ihm  einen  Umstand,
der  zum  Ausgang  der  Kultur  beigetragen  hat.  Die  größte
Höhe  erreicht  er  1437—38  mit  27  1.  17  s.  7  d.  In  der  Folge
wird  er  meist  mit  dem  Ziegelzoll  zusammengerechnet,  und
1)  R.  Wackernagel:  Geschichte  der  Stadt  Basel.  I.  Anm.  S.  75.
2)  Wackernagel  a.  a.  O.  Es  muß  sich  hier  wohl  um  Setzlinge
handeln,  da  der  Safrankrokus  sich  nicht  durch  Samen  vermehrt.
3)  Geering  S.  239.
4)  B.  Harms  :  Der  Stadthaushalt  Basels  im  ausgehenden  Mittelalter.
  Tübingen  1909  f.  I.  Abt.  1.  Bd.:  Die  Einnahmen.
5)  Harms  I.  Abt.  2.  Bd.  :  Die  Ausgaben  1360—1490.
6)  Geering  239.  Wackernagel  I.  452.
            
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