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Lique U r e, weingeistige Firnisse, Aether, Collodium, Chloro 
form, alkoholische Parfümerieen und andere Stoffe, zu 
deren Darstellun q Spiritus verwendet wird, außer den Eingangs- 
zöllen noch eine besondere Extra-Abgabe von 1,«o Francs pro 1 Kilo 
(d. h. 90 Francs pro Zollcentner), die aber, was besonders beschwerend einwirkt, 
nicht von den Zollbeamten, sondern von der Behörde für die indirecte» 
Steuern erhoben wird. Das Zollamt beschränkt sich nur darauf, den Einfuhr 
zoll zu erheben, setzt aber die Waaren nicht eher in freien Verkehr, als bis ihm 
der Nachweis beigebracht worden ist, daß die inneren Steuern entrichtet sind. 
Wie aus der angefügten Tabelle 1. hervorgeht, sind die Zölle für die ge 
nannten Artikel an und für sich schon hoch genug bemessen, da beispielsweise 
rŞn: , 
Einfuhr 50/,, - 
Weingeistiger Firniß pro 100 Kilos . . 82 Fr. 10"/" - 
Bedarf es daher kaum noch einer besonderen Zuschlagsabgabe für diese ge 
rade in der Droguenbranche höchst wichtigen Artikel, so wirkt der Umstand, 
daß mit der Erhebung der Doppelabgabe zwei verschiedene Behörden beauftragt 
sind, um so lästiger, und möchte sich, falls die französische Regierung an der 
Erhebung der Ansgleichsabgaben durchaus festhalten wollte, mindestens em 
pfehlen, daß die wesentlich zu ermäß igenden Zuschläge zur Aus 
gleichung der inneren französischen Steuern sofort beider 
Eingangsverzollung von den Zollbeamten mit erhoben und 
wieim Zollverein als einmalige Eingangssteuern in Au 
re ch n u n g gebracht w ü r d e n. 
Wir wollen hierbei nicht unerwähnt lassen, daß durch die ConsumtionS- 
abgaben (Octrois), welche von gewissen französischen Städten, vor allen Dingen 
von Paris, außerdem gefordert werden, nach Umständen eine nochmalige dritte Be 
steuerung derselben Artikel eintreten kann, und halten deshalb eine baldige Ver 
einfachung jener Zuscklagsabgaben umsomehr für angezeigt. Beispielsweise mag 
nur hervorgehoben werden, daß die Stadt Paris vom Chloroform eine Octroi- 
Abgabe von 13 Francs pro Hectoliter (7 Francs für 100 Kilos) erhebt. 
Fassen wir schließlich die Wünsche, welche wir bei dein erneuten Abschlüsse 
eines verbesserten Handelsvertrags für die Droguen, Medicinal- und Farb- 
waaren für unentbehrlich halten, zusammen und beschränken wir uns hierbei 
Alkohol pro Hectoliter 
Liqueur - - 
Alkoholhaltige Parfümerieen pro 100 Kilos 
tarif général, tarif conventionnel. 
25 Fr. 15 Fr. 
150 - 15 - 
150 - 15 - 
l’hectolitre d’al 
cool pur. 
5% vom Werth. 
verboten. 5«/„ - 
5«/o -
	        
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