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Lique U r e, weingeistige Firnisse, Aether, Collodium, Chloro
form, alkoholische Parfümerieen und andere Stoffe, zu
deren Darstellun q Spiritus verwendet wird, außer den Eingangs-
zöllen noch eine besondere Extra-Abgabe von 1,«o Francs pro 1 Kilo
(d. h. 90 Francs pro Zollcentner), die aber, was besonders beschwerend einwirkt,
nicht von den Zollbeamten, sondern von der Behörde für die indirecte»
Steuern erhoben wird. Das Zollamt beschränkt sich nur darauf, den Einfuhr
zoll zu erheben, setzt aber die Waaren nicht eher in freien Verkehr, als bis ihm
der Nachweis beigebracht worden ist, daß die inneren Steuern entrichtet sind.
Wie aus der angefügten Tabelle 1. hervorgeht, sind die Zölle für die ge
nannten Artikel an und für sich schon hoch genug bemessen, da beispielsweise
rŞn: ,
Einfuhr 50/,, -
Weingeistiger Firniß pro 100 Kilos . . 82 Fr. 10"/" -
Bedarf es daher kaum noch einer besonderen Zuschlagsabgabe für diese ge
rade in der Droguenbranche höchst wichtigen Artikel, so wirkt der Umstand,
daß mit der Erhebung der Doppelabgabe zwei verschiedene Behörden beauftragt
sind, um so lästiger, und möchte sich, falls die französische Regierung an der
Erhebung der Ansgleichsabgaben durchaus festhalten wollte, mindestens em
pfehlen, daß die wesentlich zu ermäß igenden Zuschläge zur Aus
gleichung der inneren französischen Steuern sofort beider
Eingangsverzollung von den Zollbeamten mit erhoben und
wieim Zollverein als einmalige Eingangssteuern in Au
re ch n u n g gebracht w ü r d e n.
Wir wollen hierbei nicht unerwähnt lassen, daß durch die ConsumtionS-
abgaben (Octrois), welche von gewissen französischen Städten, vor allen Dingen
von Paris, außerdem gefordert werden, nach Umständen eine nochmalige dritte Be
steuerung derselben Artikel eintreten kann, und halten deshalb eine baldige Ver
einfachung jener Zuscklagsabgaben umsomehr für angezeigt. Beispielsweise mag
nur hervorgehoben werden, daß die Stadt Paris vom Chloroform eine Octroi-
Abgabe von 13 Francs pro Hectoliter (7 Francs für 100 Kilos) erhebt.
Fassen wir schließlich die Wünsche, welche wir bei dein erneuten Abschlüsse
eines verbesserten Handelsvertrags für die Droguen, Medicinal- und Farb-
waaren für unentbehrlich halten, zusammen und beschränken wir uns hierbei
Alkohol pro Hectoliter
Liqueur - -
Alkoholhaltige Parfümerieen pro 100 Kilos
tarif général, tarif conventionnel.
25 Fr. 15 Fr.
150 - 15 -
150 - 15 -
l’hectolitre d’al
cool pur.
5% vom Werth.
verboten. 5«/„ -
5«/o -