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Idyllische, das von jeher mit der Heimarbeit ver
bunden schien. Dem gegenüber ist zu beachten,
daß nur der Schritt von der idyllischen Kleinarbeit
zur raschen, genauen und billigen Fabrikproduk
tion die Industrie vor dem Untergang rettete, der
infolge der Konkurrenz des Auslandes drohte. Das
zeigt die Geschichte der Spinnerei und Weberei und
der Uhrenindustrie. Die Arbeit ist in den Fabrik-
räumen überdies der Gesundheit zuträglicher, als in
den meisten Arbeitsräumen der Hausindustrie. Das
ist vor allem der eidgenössischen Fabrikgesetzgebung
seit 1876 zu danken. Sie enthält zum Wohl der
Arbeiter Vorschriften über Größe, Beleuchtung,
Lüftung und Schutzeinrichtungen der Arbeitsräume;
sie gestattet die Nachtarbeit und die Sonntagsarbeit
nur in Ausnahmefällen; die tägliche Arbeitszeit
darf in den Geschäften, die der Fabrikgesetzgebung
unterstellt sind, 11 Stunden, an Vorabenden von
Sonn- und Feiertagen 10 Stunden nicht überstei
gen; Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht zur
Fabrikarbeit verwendet werden. Für die Haus
arbeit gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Da
wird häufig in zu kleinen, schlecht gelüfteten und
ungenügend hellen Räumen gearbeitet, ganz zu
schweigen von den feuchten Stickerei- und Webkel
lern des St. Galler Industriegebietes. Anhaltende
Nachtarbeit, bei dringenden Aufträgen üblich, er
schöpft frühzeitig die Kräfte. Wenn die Arbeits
stelle gleichzeitig als Wohnraum dienen muß, so
leidet darunter die Gesundheit der ganzen Familie.
Die Großindustrie entzieht den Arbeiter seiner
Familie und mindert so das Gefühl der engen Zu
sammengehörigkeit. Es gilt als größter Vorzug der
Heimarbeit, daß der Vater im Familienkreis bleibt
und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann.
Dem steht als schwerer Nachteil gegenüber, daß
gerade in der Hausindustrie bei dem Mangel an