Full text: Die Schweiz

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Idyllische, das von jeher mit der Heimarbeit ver 
bunden schien. Dem gegenüber ist zu beachten, 
daß nur der Schritt von der idyllischen Kleinarbeit 
zur raschen, genauen und billigen Fabrikproduk 
tion die Industrie vor dem Untergang rettete, der 
infolge der Konkurrenz des Auslandes drohte. Das 
zeigt die Geschichte der Spinnerei und Weberei und 
der Uhrenindustrie. Die Arbeit ist in den Fabrik- 
räumen überdies der Gesundheit zuträglicher, als in 
den meisten Arbeitsräumen der Hausindustrie. Das 
ist vor allem der eidgenössischen Fabrikgesetzgebung 
seit 1876 zu danken. Sie enthält zum Wohl der 
Arbeiter Vorschriften über Größe, Beleuchtung, 
Lüftung und Schutzeinrichtungen der Arbeitsräume; 
sie gestattet die Nachtarbeit und die Sonntagsarbeit 
nur in Ausnahmefällen; die tägliche Arbeitszeit 
darf in den Geschäften, die der Fabrikgesetzgebung 
unterstellt sind, 11 Stunden, an Vorabenden von 
Sonn- und Feiertagen 10 Stunden nicht überstei 
gen; Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht zur 
Fabrikarbeit verwendet werden. Für die Haus 
arbeit gelten diese Schutzbestimmungen nicht. Da 
wird häufig in zu kleinen, schlecht gelüfteten und 
ungenügend hellen Räumen gearbeitet, ganz zu 
schweigen von den feuchten Stickerei- und Webkel 
lern des St. Galler Industriegebietes. Anhaltende 
Nachtarbeit, bei dringenden Aufträgen üblich, er 
schöpft frühzeitig die Kräfte. Wenn die Arbeits 
stelle gleichzeitig als Wohnraum dienen muß, so 
leidet darunter die Gesundheit der ganzen Familie. 
Die Großindustrie entzieht den Arbeiter seiner 
Familie und mindert so das Gefühl der engen Zu 
sammengehörigkeit. Es gilt als größter Vorzug der 
Heimarbeit, daß der Vater im Familienkreis bleibt 
und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. 
Dem steht als schwerer Nachteil gegenüber, daß 
gerade in der Hausindustrie bei dem Mangel an
	        
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