Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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nach  Rheinland  und  Westfalen,  wo  in  fieberhafter  Lite  das  wirtschaftliche ­
  Leben  täglich  neue  werte  schafft  und  alte  zerstörte
wo  geradezu  „unbegrenzte  Möglichkeiten"  zum  bestimmenden  Faktor
werden.  Die  Taxämter  würden  hier  längst  zur  vollen  Null  herabgedrückt
  worden  sein.
Und  dann  ist  es  doch  etwas  ganz  anderes,  diese  Einrichtung
jetzt  plötzlich  auf  Preußen  zu  übertragen.  In  der  Tabelle  l  3  findet ­
  man  eine  Berechnung  darüber,  welche  enorme
Summen  von  den  Wohnhausbesitzern  nach  dem  Gebäude ­
  stände  vom  l.  Januar  1910  zurückgezahlt  werden ­
  müßten,  um  die  erste  Hypothek  in  Einklang  mit  der
Taxe  einer  kollegialen  Taxinstanz  zu  bringen.  Ts  ist
angenommen,  daß  jedes  Wohnhaus  nur  mit  einer  an  Hand
der  Taxe  eines  privaten  Sachverständigen  berechneten ­
  ersten  Hypothek  belastet  ist,  weiter  wurde  davon  ausgegangen,
daß  die  von  dem  kaiserlichen  Nussichtsamt  für  Privatoersicherung
für  1904—1911  ermittelten  Differenzen  zwischen  Kaufpreisen  und
Taxen  (die  privaten  Taxen  stehen  danach  um  10,7  Prozent  über,
die  öffentlichen  um  11,1  Prozent  unter  den  Kaufpreisen),  ungefähr ­
  auch  für  Preußen  allein  zutreffen,  resp.  zutreffen  würden,
sodaß  sich  eine  Minderung  des  er  st  st  eiligen  Nealkredits
  um  etwa  ein  Fünftel  ergibt.  Die  Belastung  der  gewerblichen ­
  Gebäude  und  des  landwirtschaftlich  benutzten  Grundbesitzes  läßt
die  Tabelle  ganz  außer  Betracht.  Ts  handelt  sich  also  lediglich  um
Wohngebäude  (die  bei  der  Gebäudesteuerveranlagung  mit  4  Prozent,
ihres  Nutzungswertes  angesetzt  werden.)
Tabelle  13.
DieverminderungdeserststelligenNealkreditsdurck
die  obligatorische  Einführung  der  Taxamtsschätzungen
  allein  für  die  steuerpflichtigen  Wohngrundstücke
nach  dem  Stande  vom  1.  1.  1910.

Gebiet

Die  Verminder
bei  Sparkassenbeleihung ­
  (50%)
M.

ung  beträgt  CA)
bei  Hypothekenbankbeleihung ­
  (60%)
M.

Preußen  überhaupt

4250430750

6100516900

Reg.-Bez.  Düsseldorf

410594050

492712860

„  „  Arnsberg

210714100

252856920

„  Cöln

203710600

244452720

Stadt  Berlin

663074500

795689400

Cöln

128726200

154471440

„  Breslau

106132000

127358400

„  Frankfurt

127778620

153834380

„  Düsseldorf

77505100

93006120
            
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