Object: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

E. Merck, chemische Fabrik, Darmstadt. 
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die Zinsen dieser „Merck-Rieger-Stiftung“ für einen Landaufenthalt schwächlicher oder 
genesender Kinder von Arbeitern Verwendung finden sollen. 
Außerhalb der Kranken- und Altersfürsorge besteht bei der Firma Merck noch eine 
Reihe weiterer Einrichtungen zur finanziellen bzw. materiellen Unterstützung ihrer Ange 
stellten und deren Angehörigen. 
WÖCHNERINNENKASSE. Aus freiwilligen, von den Inhabern der Firma gestifteten 
Mitteln wird eine Wöchnerinnenkasse unterhalten, zum Zwecke einer besonderen Fürsorge 
für die nicht versicherten Frauen von Arbeitern in den ersten 10 Tagen nach der Niederkunft. 
Die Fürsorge tritt ein, wenn der betreffende Arbeiter wenigstens seit 6 Monaten bei der 
Firma tätig ist, und erstreckt sich vornehmlich auf die Versorgung mit kräftiger Nahrung, 
die Beschaffung der nötigen Wäsche usw. Verbraucht wurden im Jahre 1912 Naturalien 
im Werte von 2000 M. außer der Kost. 
ARBEITERVORSCHUSSKASSE. Weiterhin stellt die Firma die Mittel zur Unterhaltung 
einer Arbeitervorschußkasse zur Verfügung. Arbeiter, die nicht weniger als 1 Jahr (Aus 
nahmen sind jedoch zulässig) bei der Firma beschäftigt sind, können aus dieser Kasse ohne 
Bürgschaftstellung zinsfreie Darlehen gegen Tilgung in Form kleiner, wöchentlicher Lohn 
abzüge (1—3 M.) erhalten. Die Außenstände der Kasse betragen zurzeit 5500 M. 
FREIWILLIGE LOHNZAHLUNGEN ohne Gegenleistung der Arbeiter erfolgen aus 
verschiedenen Anlässen. So erhalten Arbeiter mit mehr als 5 jähriger Tätigkeit bei der Firma 
an Feiertagen, die nicht auf einen Sonntag fallen, ihren vollen Lohn. Der volle Lohn wird 
auch bei gelegentlichem Ausfall des Dienstes an patriotischen oder anderen Festtagen 
gezahlt. Die zu militärischen Übungen einberufenen Arbeiter erhalten während der 
Zeit der Übung V 3 ihres Lohnes als Zulage von der Firma. — Arbeitsversäumnisse der Arbeiter 
infolge Niederkunft ihrer Frauen, schwerer Erkrankungen innerhalb der Familien, Teil 
nahme an Beerdigungen werden am Lohn nicht oder bei Versäumnis bis zu 4 Tagen nur zu 
2 / 5 in Abzug gebracht. 
Arbeiterwohnhaus. (Architekt Prof. Pützer.)
	        
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