Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergesellschaftung und "Gesellschaft. 
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welche mystische Annahme auf einer anderen mystischen Annahme be- 
ruhen mag, nämlich jener, daß Wollen „spontan‘“ entstehe. Weiter 
aber vertreten alle Anhänger jener Lehre die Meinung, daß die Be- 
hauptungssätze deshalb von anderen Sätzen unterschieden werden 
müssen, weil die ersteren Sätze als Behauptungen ‚„wahr‘“ oder ‚un- 
wahr‘‘, die letzteren Sätze hingegen niemals ‚wahr‘ oder „unwahr““ 
sein können. Auch diese Meinung ist jedoch -irrig. „Wahr“ oder ‚„un- 
wahr“ kann nämlich überhaupt nur ein Gedanke sein, je nachdem, 
ob er das in ihm Gedachte so trifft, wie es vorhanden ist oder nicht. 
Ein „Satz‘““ hingegen kann niemals ‚‚wahr‘“ oder „unwahr“‘‘ sein, denn 
„Satz“ ist „Bezeichnungskörperliches‘‘, wer wollte aber sagen, daß be- 
sonderes Körperliches „wahr‘“ oder ‚„unwahr“‘“ ist? Aber auch eine 
Behauptung, also eine Satzbesonderheit, die kraft eines Behauptungs- 
Wollens verwirklicht wurde, kann nur in uneigentlichem Sinne ‚„‚wahr‘“ 
oder „unwahr‘ genannt werden, „wahr“ nämlich dann, wenn mit ihr 
ein ‚wahrer‘ Gedanke bedeutet wird, ‚„unwahr‘‘ aber dann, wenn 
mit ihr ein „unwahrer‘“‘ Gedanke bedeutet wird. Eine „Behauptung‘‘ 
kann ferner, wie wir dargelegt haben, „Urteil“ oder „Lüge“ sein, je 
nachdem, ob der Behauptende einen Gedanken bedeutet, der ihm zu- 
gehört oder nicht, je nachdem also, ob er durch Ausdruck oder durch 
Schein-Ausdruck bedeutet. Sowohl aber ein „Urteil‘“ als auch eine 
„Lüge‘‘ kann entweder eine „wahre‘ oder eine „unwahre‘‘ Behauptung 
in dem erwähnten uneigentlichen Sinne sein. Denn wenn auch jemand 
einen Gedanken behauptet, der ihm zugehört, so kann doch dieser Ge- 
danke entweder „wahr‘“ oder ‚„unwahr‘“ sein, und wenn jemand einen 
Gedanken behauptet, der ihm nicht zugehört, so kann doch dieser Ge- 
danke entweder „wahr“ oder „unwahr‘ sein. Meint z. B. A, daß C 
ingekommen ist und sagt zu B: „C ist angekommen“, so kann trotz- 
dem C nicht angekommen sein, meint hingegen z. B. A, daß C nicht 
angekommen ist und sagt zu B: „C ist angekommen“‘‘, so kann trotz- 
dem C angekommen sein — die „Wahrheit“ oder „Unwahrheit‘“ eines 
Gedankens besteht eben nicht in seiner Beziehung der Zugehörigkeit 
zu besonderer Seele oder in seiner Beziehung der Sonderung von be- 
Sonderer Seele. Nur im uneigentlichen Sinne also kann von der „Wahr- 
heit“ oder „Unwahrheit‘“ einer „Behauptung“ gesprochen werden, und 
die F rage nach „Wahrheit“ oder ‚„‚Unwahrheit‘“ ist eigentlich keine Be- 
stimmungsfrage hinsichtlich der Gegebenen „Behauptung“, Urteil“, 
„Lüge“, „Satz“, „Bezeichnung“ usw., hinsichtlich welcher Gegebenen 
vielmehr ausschließlich die identisch begründeten Wirk enszusammen- 
gehörigkeiten zur Frage stehen, welche jenen Wirkensverkettungen zu- 
Zehören, in denen besondere Seelen kraft Wollens anderer Seelen 
besondere Gedanken -— die „wahr‘““ oder „unwahr‘“ sein können — 
>Mpfangen. „Urteil“ insbesondere ist nicht „Gedanke“, sondern
	        
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