Full text: Reichstarif für Buchdruckerei-Buchbinder

bzw. 7 Uhr abends liegt, ist den Gehilfen folgende besondere Ver⸗ 
gütung zu gewähren: 
Für die Stunden von 6 bzw.7 bis 9 Uhr abends. . . . 18 90 
von 9 bis 11 Uhr abendes...2835 90 
von 11 Uhr abends bis 2 Uhr morgens. 35 9 
von 2 Uhr bis 6 bzw. 7 Uhr morgens. 45 9 
des Stundenverdienstes*. 
5. In Fällen von Arbeitsmangel kann der Prinzipal mit 
seinem Personal bzw. dessen gesetzlicher Vertretung eine Ver— 
kürzung der Arbeitszeit vereinbaren. 
6. Eine Arbeitszeitverkürzung darf auch in einzelnen Ab⸗ 
teilungen eines Betriebes eingeführt werden. 
7. Verständigen sich Prinzipal und Gehilfe, daß die Arbeit 
nicht stunden-, sondern tage- oder wochenweise verkürzt werden 
soll, so daß z. B. an 5 Tagen voll, am b6. Tage nicht gearbeitet 
wird, so steht dem nichts im Wege. 
8. Wenn durch Gas- oder Stromsperre oder durch behörd— 
liche Anordnung sich eine Verlegung der Tagesarbeiten in die 
Rachtstunden notwendig macht, so wird nur die Hälfte der tarif⸗ 
lichen Aufschläge bezahlt. 
9. Die täglichen Pausen betragen insgesamt mindestens eine 
halbe Stunde, höchstens zwei Stunden. In Zeitungsbetrieben 
bzw. Zeitungsabteilungen können die Pausen unter Beachtung 
der gesetzlichen Bestimmungen bis auf insgesamt drei Stunden 
täglich ausgedehnt werden. 
Entlohnung. 
24. 
1. Die Entlohnung erfolgt in Zeit- und Akkordlohn. Es 
wird nur die wirklich geleistete Arbeitszeit bezahlt, soweit nicht 
andere Bestimmungen in diesem Vertrag getroffen sind. 
2. Für alle im Akkord hergestellten Arbeiten gelten die mit 
dem Verband deutscher Buchbindereibesitzer und den Gewerk— 
schaften abgeschlossenen Akkordbedingungen, sofern nicht besondere 
Haus-Akkordtarife abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden. 
Der Akkordverdienst muß 16 Prozent höher sein als der Stunden— 
verdienst. Die Festsetzung des Mindestakkordverdienstes bezieht 
sich auf Arbeiter mit Durchschnittsleistung. 
* Beim Zusammentreffen mehrerer Prozentaufschläge werden die Prozente 
zusammengezänlt und in ihrer Summe auf die Stundenverdienfte aufgeschlägen.
	        
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