triebs- oder Werkstatträte gewählt werden. Die Arbeitet
können ihre gewählten Vertreter jederzeit zurückbe-
rufen, falls diese nicht in ihrem Sinne tätig sind.
4) Für ein zusammenhängendes Wirtschaftsgebiet wählen
die Arbeiter und Angestellten einen Bezirkswirt
schaftsrat, der in ahen Fragen, die'die Arbeits-
verhältnisse und die Kontrolle der Produktion und des
Handels im Bezirk betreffen, selbständig zu entscheiden
hat.. JJie laufenden Geschäfte des Bezirkswirtschaftsrats
werden von einem ßezirkzwirtsc haftsamt ge
führt, das von dem Bezirkswirtschaftsrat zu bilden ist.
5) Für die einzelnen Industrie- und Handelszweige werden
von Arbeitern und Angestellten Industrie- und
Handel swirtsc ha f t s r ä t e gewählt, deren Ge
schälte von Industrie- und Handelswirt-
s c h a f t s ä öi t e r n geführt werden.
6) Für das gesamte Reich wird von den Bezirkswirtschafts
räten ein Zentral wirtschaftsrat gewählt, dem
ein Zentral wirtschaftsamt beigestellt wird.
Der Zentralwirtschaftsrat wird gebildet aus gewählten
Vertretern der Bezirks- und Industrieräte unter Hinzu
ziehung von berufenen Fachleuten aus verschiedenen
Kreisen.
Zu seinen Aufgaben gehören die allgemeine Kon
trolle der Produktion, namentlich der Rohstoffproduktion
und des Aussenhandels und die Belieferung der einzel-'
nen Industrien mit Arbeitsmitteln vom Standpunkt der
Ueberleiiung zur sozialistischen Wirtschaft.
Diese Körperschaft ist berufen zur Uebernahme
ganzer Industriezweige in sozialistische Verwaltung.
Der Zentralwirtschaftsrat wird alle seine Funktionen
auszuüben haben in engster Beziehung mit der Zen
trale der La n d arbeiterräte, deren Aufgabe
es ist, gestützt auf die Räteorganisation der Landarbeiter
und Kleinbauern, die Ueberleitung der Landwirtschaft
in sozialistische Bahnen zu übernehmen.
7) Die gesamten Wirtschaftsräte unterstehen dem Zen
tralkongreß der Arbeiter- und Soldatenräte.
8) Zur Leitung aller Streikbewegungen, um diese in ihren
Forderungen und Tendenzen zu vereinheitlichen, sie alle
auf das sozialistische Ziel zu richten und eine eventuelle
Uebernahme ganzer Betriebs- und Industriezweige in
Ergebnis einer längeren Streikbewegung zu leiten und
zu bewerkstelligen, ist von allen Bezirkswirtschaftsräten
eine zentrale Streik k-ommission zu schaf
fen, die bei jedem ausbrechenden Streik sofort in Funk-