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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Streben, 
99 
und „unwillkürliches Wirken‘ bezeichneten Gegensatz mit den Worten 
„Wirken auf Grund (kraft) Wollens‘“ und „Wirken ohne 
Wollen‘ bezeichnen. „Wirken kraft Wollens‘“ liegt nun stets vor, 
wenn einer Seele ein Wollen als wirkende Bedingung für 
Muskelveränderungen (Muskelspannungen oder Muskel- 
entspannungen) in dem mit dieser Seele zusammenge- 
hörigen Leibe zugehört. Die Wortfolge „Wirken kraft Wol- 
lens‘“ bezeichnet also keineswegs die. gesamte Verkettung von Wir- 
kenseinheiten, für welche ein Wollen die wirkende Bedingung ab- 
gibt, sondern lediglich ein Wollen als wirkende Bedingung für Muskel- 
veränderungen in.dem mit der wollenden Seele zusammengehörigen 
Leibe, Wirft z. B. A. einen Ball in die Luft, so wirkt A nur so lange 
kraft Wollens, als kraft Wollens seine Armmuskeln gespannt sind — sich 
also auch sein Arm bewegt —, hingegen wirkt A nicht mehr kraft 
jenes Wollens, sobald er den Ball losgelassen hat, und der Ball sich 
im Fluge befindet, obwohl selbstverständlich auch diese Veränderungen 
des Balles von A gewollt waren und im Wollen des A ihre (mittel- 
dare) wirkende Bedingung haben. 
Wäre nun „Tun“ als „Wirken kraft Wollens‘“ („willkürliches 
Wollen‘‘) vollständig bestimmt, so wäre das Wort „Tun‘ ein Wirkens- 
beziehun gswort, ein Wort, das besondere Wirkensbeziehung zwischen 
Seele und Leib eines Menschen bezeichnen würde. Indes zeigt sich 
bei näherer Betrachtung, daß mit der Rede vom „Tun“ als „bewußtem. = 
Sewußtem Wirken‘ keineswegs nur ein „willkürliches Wirken‘ gemeint 
ist, „Tun‘ vielmehr ein „als willkürlich gewußtes Wirken‘ darstellt, 
Jedes „Wirken kraft Wollens““ ist allerdings solches Wirken, das jemand 
als Wollender als künfti ges eigenes Wirken gewußt hat, ist also 
Zweifellos ein „als künftiges eigenes Wirken gewußtes Wirken“. 
Nun weiß aber auch jeder, der Etwas tut, also kraft Wollens wirkt, 
Sein Wirken als eigenes gegenwärtiges Wirken kraft eigenen 
Wollens und wenn wir dieses Wissen in Betracht ziehen, enthüllt 
Sich uns erst der wahre Sinn der Rede vom „Tun als bewußtem Wirken‘. 
Wäre „Tun“ nichts anderes als „Veränderung eigenen Leibes, deren 
Wirkende Bedingung in einem eigenen Wollen gelegen war‘, so könnte 
°S Fälle geben, in denen jemand „tätig“ ist, ohne im Augenblicke der 
Leibesveränderungen um diese Veränderungen zu wissen oder ohne 
doch im Augenblicke jener Veränderungen zu wissen, daß die wirkende 
Bedingung für diese Veränderungen in einem eigenen Wollen gelegen 
wär, Aber gerade das Selbstbewußtsein lehrt uns, daß solche Fälle 
“Nmöglich sind, daß vielmehr jeder, der „tätig“ ist, um „gegenwärtige 
Veränderungen eigenen Leibes kraft eigenen ‚.Wollens‘‘ weiß, Des- 
halb weiß sich auch niemand hinsichtlich irgendeines einzigen ver- 
Sangenen Augenblickes als „Tätiger‘‘, wenn er nicht weiß, daß er in
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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