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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

HI. Kapitel. a 
wärts‘“ verfolgen, um das „Tun“, d. h. jenes Wollen, welches in jenem 
Tun die wirkende Bedingung abgegeben hat, zu verstehen. Insbesondere 
kommt es im praktischen Leben gar nicht darauf an, sich vorstellig zu 
machen, wie einem Tätigen „zu Mute“ ist, sondern lediglich darauf, 
sich vorstellig zu machen, was jemand mit besonderem Tun wollte, 
welches Wollen also die wirkende Bedingung in besonderem Tun abge- 
geben hat. So findet denn der Seelenaugenblick „Streben“ im praktischen 
Leben, aber auch in Wissenschaften von besonderen Tätigkeiten, kaum 
Beachtung, obwohl immerhin die Tatsache, daß jedes „Tun“ als „eigenes 
gegenwärtiges Tun‘“ Gewußtes, Sinn besonderen Wissens ist, in der 
Rede, daß Tun ein „bewußtes Wirken‘ ist, ihre allgemeine Anerkennung 
gefunden hat. Das „Verstehen‘“ setzt aber, was gewöhnlich übersehen 
wird, schon ein Wissen um das Wesen dessen, was man als Be- 
sonderes verstehen will, in unserem Falle ein Wissen um „Tun 
schlechtweg‘“ voraus, welches Wissen aber nicht aus irgendeinem ‚,Ver- 
stehen‘, sondern nur aus eigenem „Streben‘‘, d. h. aus „Wissen um 
eigenes gegenwärtiges Tun‘“ geschöpft werden kann, so daß eben 
niemand, der nicht selbst „tätig“ war, anderes Tun verstehen kann. Nur 
das „Selbstbewußtsein‘“ also, nicht das ‚Verstehen‘ kann uns 
lehren, wie jemandem überhaupt als Tätigem „zu Mute ist‘, was jemand 
überhaupt als Tätiger „erlebt‘“, und jedermanns Selbstbewußtsein be- 
lehrt ihn, daß er als „Tätiger‘‘ nicht bloß ein besonders Wirkender, 
sondern auch ein besonders Wissender ist, nämlich eine Seele, die 
um eigenes gegenwärtiges Tun (eigenes gegenwärtiges willkürliches 
Wirken) weiß, so daß also jegliches „Tun“ auch den „Sinn“ be- 
sonderen Wissens darstellt, „ungewußtes Tun‘ nicht vorhanden ist, 
jedes in der Welt vorhandene Tun vielmehr mindestens ein- 
mal, nämlich als „eigenes gegenwärtiges Tun“, von einer 
Seele gewußt ist. . 
Wir finden nun auch häufig die Rede, daß „Tun“ ein Gegebenes 
sei, das „zwei Seiten‘ aufzuweisen habe, nämlich eine „seelische“ 
‘„innere‘“) Seite und eine „körperliche“ („äußere“) Seite und ferner 
die Rede, daß ‚Tun‘‘ eine „mit Sinn verbundene Leibesveränderung“‘ 
sei. Wird mit diesen Reden etwa gemeint, daß ‚Tun‘ ein besonderer 
Wirkenszusammenhang zwischen Seele und Leib sei, so wäre die so- 
genannte ‚innere Seite“ des Tuns nichts anderes als das Wollen, 
welches in jenem Wirkenszusammenhange die erste wirkende Bedingung 
abgibt, während die für Andere wahrnehmbaren Leibesveränderungen 
die sogenannte „äußere Seite‘ des Tuns darstellen würden, wäre ferner 
die „Verbindung“ zwischen „Sinn“ und ‚„Leibesveränderung“‘ nichts 
anderes als ein Wirkenszusammenhang zwischen wollender Seele und 
Veränderungen des mit ihr zusammengehörigen Leibes. Abgesehen 
nun von dem Umstande, daß bei solcher Meinung „Tun“ nicht als 
08
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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