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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Kapitel. Das Streben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

134 
III. Kapitel. a 
Wenn wir nun schließlich den Sinn des besonderen Wortes „Unter- 
lassen“ bestimmen wollen, so sei zunächst daran erinnert, daß das 
Wörtchen „unter“ zweideutig ist, da es nicht nur besondere Raum- 
beziehung zu „ober“, sondern auch ein „zwischen“ („inter“) bezeichnet, 
wie z. B. in den Worten „unterscheiden“, „unterhandeln“, „unterbrechen“, 
„ohne Unterlaß“. Auch in dem Worte „Unter-Lassen“ hat aber das 
„Unter“ die Bedeutung von „Zwischen“ („inter“), denn jener „unterläßt“ 
Etwas, der es „zwischen“ zwei besonderen Seelenaugenblicken „läßt“, 
nämlich „zwischen“ einem „Wollen“ jenes Etwas“ (bzw. einem als Be- 
dingung solchen Wollens in Betracht kommenden Begehren) und einem 
„Streben nach jenem Etwas“, derart, daß ihm jener Strebenaugenblick 
nicht zugehörig wird, vielmehr ein Wider-Strebenaugenblick, in welchem 
nun auf jenes Etwas wider-gezielt wird... Das „Unterlassen“ ist also ein 
besonderes „Lassen“, d. h. ein Lassen, das sich im Sinne besonderen 
„Wider-Strebens“ findet, in welchem gewußt ist, daß das von der 
eigenen Seele gegenwärtig Wider-Gewollte vorher von 
der eigenen Seele gewollt (bzw. begehrt) war, ohne daß. es 
zum „Tun“ auf Grund jenes Wollens gekommen ist. Während 
wir aber als „Unterlassen“ jeden „eigenen gegenwärtigen Muskelzustand“ 
als Gewußtes solchen besonderen Wider-Strebens bezeichnen, nennen 
wir „Unterlassenes“ jenes „Tun“, welches unterlassen wurde, und 
„Unterlassung“ jede Wirkung, welche sich durch das unterlassene 
Tun ergeben hätte, Ein „Wider-Streben“, in welchem eigenes gegen- 
wärtiges „Unterlassen“ gewußt ist, nennen wir ein „unterlassendes 
Wider-Streben“. 
Halten wir uns nun unverrückbar klar vor Augen, daß das Wort 
„Unterlassen‘““ kein ‚Tun‘ bedeutet, sondern einen Leibeszustand als 
Sinn besonderen Widerstrebens, so erkennen wir nicht nur die ver- 
schiedene Bedeutung des Wortes „Etwas tun“ und „Etwas unterlassen“, 
sondern erkennen auch, in welchen Irrtümern der berühmte Streit um 
die ‚„Kausalität der Unterlassung (d. h. des Unterlassens)‘‘ wurzelt. 
Während nämlich zunächst jenes „Etwas‘‘, das wir „tun“, stets eine 
Wirkung unseres Tuns ist — „einen Kasten öffnen“, „eine Tür schließen“, 
„einen Spaziergang machen‘, „einen Brief schreiben‘‘, „einen Krieg 
führen“ usw. —, ist jenes „Etwas‘‘, das wir „unterlassen“, niemals 
eine Wirkung des Unterlassens, sondern eine Wirkung, welche 
das unterlassene Tun gehabt hätte, also eine Wirkung, welche 
durch das Unterlassen nicht gewirkt, sondern als Leistung des 
Unterlassenden ausgeschlossen wurde. Die Besonderheit eines 
„Unterlassens‘“ wird daher stets durch Worte bezeichnet, welche die 
Besonderheit des unterlassenen Leistens (und Tuns) bezeichnen, 
woraus sich auch erklärt, daß die Sprache zwar zahlreiche besondere 
Worte zur Verfügung stellt, die besonderes „Leisten“ ohne die Worte
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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