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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft ; 189 
gründete Wirkenszusammengehörigkeiten, in welchen allen sich das 
identische Allgemeine des wahrgenommenen Körperlichen als identischer 
Wirkungsgewinn findet, in deren jedem sich aber ein anderes be- 
sonderes identisches Behauptungs-Wollen als identische wirkende Be- 
dingung findet. Jede durch Wahrnehmung eines besonderen Bezeich- 
nungskörperlichen gewonnene Vorstellung besonderen identischen Be- 
hauptungs-Wollens können wir auch in Kürze eine „Be hauptungs- 
Vorstellung“ nennen und, wie sich aus dem Gesagten ergibt, ist 
jede „Behauptungs- Vorstellung“ entweder eine „behauptungsgem äße 
Behauptungs- Vorstellung“ oder eine „behauptungswidrige 
Behauptungs-Vorstellung“. Hingegen nennen wir „Behaup- 
tungs-Glauben“ jeden durch Wahrnehmung eines besonderen Be- 
zeichnungskörperlichen und eine „Behauptungs- Vorstellung“ gewonnenen 
Glauben daran, daß also eine besondere Behauptung besonderer Seele 
vorliegt, d. h. eine besondere von allen anderen besonderen Seelen 
unterschieden gewußter Seele zugehörige Besonderheit des vorgestellten 
identischen Behauptungs-Wollens die wirkende Bedingung für das wahr- 
genommene Körperliche als Wirkungsgewinn abgegeben hat. Der 
„Behauptungs-Glaube“ kann wieder entweder ein „wahrer Behaup- 
tungs-Glaube“ oder ein „unwahrer (irriger) Behauptungs- 
Glaube“ sein. Ein „unwahrer Behauptungs-Glaube“ kann wieder 
entweder ein „überhaupt unwahrer Behauptungs-Glaube“ 
oder ein „hinsichtlich der Besonderheit unwahrer Behaup- 
tungs-Glaube“ sein. Im ersteren Falle wird geglaubt, daß eine Be- 
hauptung vorliegt, obwohl überhaupt keine Behauptung vorliegt, im 
zweiten Falle liegt zwar überhaupt eine Behauptung vor, deren Be- 
Sonderheit aber im Behauptungs-Glauben nicht getroffen ist. Ein „Be- 
hauptungs-Glaube“ wird nun besonderer Seele nur kraft einer beson- 
deren Empfänglichkeit zugehörig, welche sich als ein besonderer „ Um- 
Ständegedanke“ darstellt. In jedem solchen „Umständegedanken“ sind 
aber Umstände gewußt, die eben als Gewußte als grundlegende Be- 
ding ungen für den Gewinn des Glaubens in Betracht kommen, daß die 
Besonderheit eines vorgestellten besonderen identischen Behauptungs- 
Wollens (nicht etwa ein „Scherz-Wollen, ein „Sprach- Übungs- 
Wollen“ u. dgl.) in Zugehörigkeit zu besonderer, von allen an- 
deren Seelen unterschieden gewußter Seele die wirkende 
Bedingung für das wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn 
abgegeben hat. Solche gewußte Umstände sind z. B. die eben wahr- 
Senommene Sprechbewegung jemandes und das Wissen, daß er ein 
„Ernster“ Mensch sei, oder sind die eben wahrgenommenenen 
„Charakteristischen‘““ Schriftzeichen jemandes und das Wissen um 
Umstände, daß er Anlaß zu derartigen Behauptungen habe. Hat 
jedoch jemand auf Grund der Wahrnehmung eines für ihn viel-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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