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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

I. Kapitel. 
aus welchen ein zusammengesetzter Körper besteht, aufgehoben wird. 
Eine „Einheit“ kann aber nur deshalb zergliedert werden, weil ihr 
„Glieder“ zugehören, d. h. weil in ihr besondere Gegebene zusammen- 
gehören. „Zusammengehörigkeit“ zweier Vorhandenen liegt aber 
immer vor, wenn in der Welt mit dem einen „Etwas“ stets und überall, 
also „notwendig“ auch das andere „Etwas“ vorhanden ist, und zwar 
entweder im Zugleich oder im Nacheinander, im letzteren Falle derart, 
daß, wenn in einem besonderen Zeitpunkte das eine „Etwas“ vorhanden 
ist, im folgenden Zeitpunkte auch das andere „Etwas“ vorhanden ist. 
Jedes Vorhandene, das mit einem anderen Vorhandenen zusammen- 
gehört, findet sich mit dem ersten Vorhandenen in einer Einheit, 
der beide Vorhandene zugehören. Die Worte „Zusammengehörigkeit 
von Vorhandenen“ und „Zugehörigkeit von Vorhandenen zu einer Ein- 
heit“ haben also einen und denselben Sinn. „Zusammengehörigkeit“ ist 
besondere Beziehung, nicht Beziehung überhaupt. Es gehören durch- 
aus nicht die Bezogenen jeder Beziehung zusammen, wenn auch die 
Bezogenen jeder Beziehung zusammen sind. Zwei Körper mit eckiger 
Gestalt z. B. sind Bezogene einer „Gleichheitsbeziehung“, gehören aber 
durchaus nicht zusammen, da mit einem Körper eckiger Gestalt keines- 
wegs notwendig ein anderer Körper eckiger Gestalt vorhanden ist. 
Schon die Worte „in einer Beziehung zusammengehören“ deuten 
an, daß es sich nicht um echte Zusammengehörigkeit handelt. Mit 
solchen Worten kann nur gemeint sein, daß zwei Vorhandene zu- 
sammen gegeben sind, wenn eine Beziehung jener Vorhandenen ge- 
geben ist. Den Gegensatz zur „Zusammengehörigkeit“ bildet die „Aus- 
schließlichkeit“. Zwei „Etwasse“ schließen einander aus, wenn 
niemals und nirgends mit dem einen „Etwas“ das andere „Etwas“ vor- 
handen ist. Die Beziehung der „Ausschließlichkeit“ wird gewöhnlich 
durch die Worte „Un-“ und „Nicht“ bezeichnet. In der Welt finden 
wir nur vier Arten von Einheiten, nämlich erstens die Einheit von 
identischem Allgemeinen und besonderndem Allgemeinen in der Bestimmt- 
neit eines Einzelwesens, zweitens die Einheit von Bestimmtheiten in 
einem Einzelwesen-Augenblicke, drittens die Einheit von Augenblicken 
in einem Einzelwesen und viertens die Wirkenseinheit zweier Einzel- 
wesen, welche noch zu betrachten ist, Von diesen vier Einheiten sind 
die ersten beiden Einheiten Einheiten von Vorhandenen im Zugleich, 
deren jede selbst „Allgemeines“ darstellt, hingegen die letzten beiden 
Einheiten Einheiten von Vorhandenen im Nacheinander, deren jede 
selbst „Einziges“ darstellt. Fragen wir nun nach der „Wirkenseinheit“, 
so ergibt sich, daß sich in jeder Wirkenseinheit zwei Einzelwesen, 
aber drei Einzelwesen-Augenblicke finden, nämlich erstens der Augen- 
olick des ersten Einzelwesens, welcher die wirkende Bedingung 
darstellt oder welchem jenes Allgemeine zugehört, welches die wirkende
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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