Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die Macht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Macht. 
367 
unterscheidet ferner eine „Selbst-Bindung‘“ und eine „Ander- 
Bindung“, welche Unterscheidung wir jedoch erst in späterem Zu- 
sammenhange erörtern werden. 
Wenn wir nun den Sinn der Worte „Sollen“, „Schuld“, „Haftung“, 
„Verantwortlichkeit“, „Verbindlichkeit“ und „Bindung“ erörtert haben, 
so drängt sich die Frage auf, welchen Sinn das vielgebrauchte Wort 
„Pflicht“ hat, ob denselben oder ob anderen Sinn als jene Worte. Bei 
Nennung des Wortes „Pflicht“ stellt sich auch der Gedanke an das 
Gegebene „Sittlichkeit“ ein, ferner aber auch‘an die Gegebenen „Sitte“ 
und „Gewohnheit“, da das Wort „Pflicht“ nur ein „Verbalabstraktum“ 
zum Worte „pflegen“ im Sinne von „die Sitte oder Gewohnheit haben“, 
ist. Um nun zunächst das Gegebene „Gewohnheit“ zu bestimmen, 
gehen wir aus von der Tatsache, daß häufig zwischen Seele und Leib eines 
und desselben Menschen ein und derselbe Wirkenszusammenhang in 
verschiedenen aufeinanderfolgenden Zeitpunkten besteht. Wissen wir 
z.B., daß A. täglich um !/,9 Uhr früh sein Haus verläßt und wollen wissen, 
warum dem so ist, so werden wir, falls wir an A. eine bezügliche 
Frage richten, eine von drei grundsätzlich verschiedenen Antworten 
erhalten können, welche wir in typischen Redensarten darstellen, näm- 
lich 1. „Weil ich um 9 Uhr im Bureau sein will“, oder 2. „Ich tue es aus 
Gewohnheit“ („Ich weiß selbst nicht, ich tue es aus Gewohnheit“), oder 
3. „Das ist nur Zufall, daß ich täglich um !/4,9 Uhr ausgehe“. Im 
ersten Falle meint der Redende, daß die wirkende Bedingung für 
sein tägliches Verlassen des Hauses in jenem Zeitpunkte stets ein Wollen 
abgibt, derart, daß alle diese Wollenaugenblicke Besonderheiten eines 
und desselben identischen Wollens sind, nämlich des Wollens, um !/,9 Uhr 
auszugehen, um um 9 Uhr im Bureau einzutreffen. Jeder dieser 
Wirkensfälle kommt also dadurch zustande, daß das Wissen des A, 
„es sei 14,9 Uhr“, eine wirkende Bedingung dafür abgibt, daß er Un- 
lust daran gewinnt, es bestehe die Möglichkeit, daß er um 9 Uhr nicht 
im Bureau sein werde, kraft welcher Unlust ihm dann stets das Wollen 
zugehörig wird, jetzt um 1/9 Uhr das Haus zu verlassen und ins Bureau 
zu gehen. In solchem Falle nennen wir die „Folge gleichartiger 
Wirkensfälle“ eine „Wirkenswiderholung kraft identischen 
Wollens‘“ oder, da in diesem Falle stets ‚Handlungen‘ vorliegen, 
eine „Handlungs-Widerholung kraft identischen Wollens“. 
Im zweiten unserer Antwortfälle gibt der Redende auch eine iden- 
tische wirkende Bedingung der gleichartigen Wirkensfälle an, aber 
keineswegs ein identisches Wollen, sondern Etwas, was er „Gewohnheit“ 
nennt. In solchem Falle weiß zwar der gleichartig Wirkende, daß es 
eine identische wirkende Bedingung in allen diesen Wirkensfällen gibt, 
er kann aber diese identische wirkende Bedingung nicht in ihrer Be- 
sonderheit angeben, weshalb er auch etwa antwortet: „Ich weiß selbst
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.