Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

VII. Kapitel. 
meinen Wunsch nicht erfüllen“, so liegt ein „Gebot mit Behauptung 
bevorstehenden Sollens“ vor, da behauptet wird, daß die eben auf- 
gestellte „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“ die wirkende Be- 
dingung dafür abgeben wird, daß jener, der sie aufgestellt hat, durch 
weiteres Tun ein Sollen bzw. eine Sollen-Anwartschaft des Adressaten 
begründen wird. In einem „Anspruche mit Behauptung bestehen- 
den Sollens“ wird also behauptet, daß durch die eben aufgestellte 
„Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“ ein Sollen bzw. eine Sollen- 
Anwartschaft des Adressaten begründet wurde, in einem „Anspruche 
mit Behauptung bevorstehenden Sollens“ wird behauptet, daß durch 
die eben aufgestellte „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Behauptung“ ein 
Sollen bzw. eine Sollen-Anwartschaft des Adressaten begründet werden 
wird. Ein „bevorstehendes Sollen“ ist also ein „Sollen bzw. Sollen-An- 
wartschaft wirkend bedingender Zustand“ und darf nicht mit dem Ge- 
gebenen „Sollen-Anwartschaft“ verwechselt werden. Während nämlich 
im Falle einer „Sollen-Anwartschaft“ bereits die Gesamtheit jener All- 
gemeinen vorliegt, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Be- 
tracht kommen, daß durch Erfahrung besonderer Seele von besonderem 
Verhalten des Adressaten und dem Eintritte besonderen Ereignisses als 
wirkender Bedingung in Beziehung zu dem bereits bestehenden 
Wissen jener Seele, daß an den Adressaten ein Anspruch gerichtet 
wurde, ein auf den Adressaten bezogener Unwert verwirklicht wird, ist 
im Falle eines „bevorstehenden Sollens“ bloß ein Allgemeines vorhanden, 
welches die wirkende Bedingung für solche Lage abgeben wird. So- 
wohl, wenn ein „Anspruch mit Behauptung bestehenden Sollens“, als 
auch, wenn ein „Anspruch mit Behauptung bevorstehenden Sollens“ 
vorliegt, wird aber das Sollen bzw. die Sollen-Anwartschaft des Adres- 
saten durch die im Anspruche enthaltene „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht- 
Behauptung“ begründet, allerdings im ersteren Falle in einem der Auf- 
stellung jener Behauptung unmittelbar folgenden Zeitpunkte, im letzteren 
Falle erst in einem späteren Zeitpunkte. Wurde nun ein „Anspruch 
auf Ansprucherfüllungs-Wahrung-Bereitwilligkeit“ erfolgreich erhoben, 
so gibt die Erfahrung des Anspruch-Erfüllungs-Wahrers von besonderem 
Verhalten des Adressaten jenes Anspruches, dessen Erfüllungs-Wahrung 
in Frage steht, in Beziehung zu dem Wissen um die Erhebung des 
letzteren Anspruches als grundlegender Bedingung die wirkende Be- 
dingung dafür ab, daß der Erfüllungs-Wahrer . Wissen um die Ent- 
täuschung dieses Anspruches und eine Unlust gewinnt, welche wieder 
die wirkende Bedingung dafür abgibt, daß er den an ihn selbst ge- 
richteten Anspruch erfüllt, also eine für den Adressaten des anderen 
Anspruches ungünstige Zurechnung vollzieht bzw. veranlaßt. In solchem 
Falle liegt also „Stell-Vertretung“ des „Gebietenden‘“ durch den „Gebot- 
Erfüllungs-Wahrer“ vor.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.