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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 37 
jener Gedanke „irrig“ ist, unterscheidet sich die „Richtung des wollend 
Gewirkten“ von der „gewollten Richtung“, d. h. der Wollende 
wirkt dann auf Grund seines Wollens Anderes, als er wirken wollte, 
‚Identisch begründete Richtungen tätigen Wirkens“ sind also entweder 
‚Adentisch begründete Richtungen erfüllenden tätigen Wir- 
kens“ oder „identisch begründete Richtungen enttäuschenden 
tätigen Wirkens“. In einer Richtung der ersteren Art gehört ein 
besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Bedingung 
mit solcher identischer Wirkungsreihe zusammen, deren „Fall“ in 
jenem Wollen gewollt war, in einer Richtung der letzteren Art gehört 
ein besonderes identisches Wollen als erste identische wirkende Be- 
dingung mit anderer identischer Wirkungsreihe zusammen, als deren 
„Fall“ in jenem Wollen gewollt war. Jede „identisch begründete Richtung 
erfüllenden tätigen Wirkens“ ist nun eine „Richtlinie“ („Richtschnur“), 
und zwar eine „Richtlinie“ der Verwirklichung einer Besonder- 
heit jedes in ihr liegenden identischen Richtungsstückes. 
Mit dem Worte „Richtlinie“ wird also stets eine besondere „identisch 
degründete Wirkenszusammengehörigkeit“, ein sogenanntes „Wirkens- 
gesetz“, getroffen, und zwar eine solche identisch begründete Wirkens- 
zusammengehörigkeit, in welcher die erste identische wirkende Bedingung 
ein besonderes identisches Wollen abgibt. Statt des Wortes „Richt- 
linie“ wird meist das Wort „Norm“ gebraucht, das aber in verhängnis- 
voller Weise zweideutig ist, da es nicht. nur „Richtlinie“, sondern 
auch „Anspruch“ bezeichnet, wodurch auch — wie sich später er- 
geben wird — das Gegebene „Norm“ mit einem „Sollen“, statt mit 
einem „Müssen“ in Verbindung gelangt. Eine andere Bedeutung als 
das Wort „Richtlinie“ hat das Wort „Richtmaß“ („Maßstab“), welches 
eine „Richtlinie“ als Gewußtes eines Denkens bezeichnet, in welchem 
jene Richtlinie in Zugehörigkeit zu, bzw. in Sonderung von besonderem 
Geschehen gedacht, also jenes Geschehen an jener „Richtlinie“ „gemessen“ 
wird, Keineswegs darf aber etwa „Richtlinie“ als „Richtmaß“ bestimmt 
werden. Denn „Richtlinien“ bestehen, wie alle „identisch begründeten 
Wirkenszusammengehörigkeiten“, gleichgültig, ob sie gewußt sind oder 
nicht, gleichgültig, ob an ihnen Etwas „gemessen“ wird oder nicht, 
„Richtlinien“ werden bloß vom Wissen „entdeckt“ und „gefunden“, und 
es gibt zahllose „Richtlinien“, die noch ihrer „Entdeckung“ harren, auf 
welches Ziel die „technische Forschung“ gerichtet ist. Wie es also 
überhaupt „Subjektivismus“ ist, „identisch begründete Wirkenszusammen- 
gehörigkeiten“ (sogenannte „Wirkensgesetze“) als Gewußtes besonderen 
Denkens (oder gar Urteilens) zu bestimmen — „Gewußtes“ ist kein 
3Sestimmungswort hinsichtlich dessen, das „gewußt“ ist! —, ist es auch 
„Subjektivismus“, „Richtlinien“ („Normen“) als Etwas zu bestimmen, 
woran Anderes gemessen wird. also als „Gewußtes‘“ besonderen Denkens.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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