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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Das Wollen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Wollen. 
_75 
eigenes Wollen, wenn auch ein künftiges Wollen, zum Ausdrucke 
bringt, sagt er bereits: „Ich will“, wobei er aber der Bezeichnung des 
besonderen gewollten Tuns die Bezeichnung eines späteren Zeitpunktes 
hinzufügt. Deshalb sagt man sehr häufig: „Ich habe das gewollt“; 
um ein früher der eigenen Seele zugehöriges Wollen zum Ausdrucke 
zu bringen, aber fast niemals: „Ich werde das wollen“, weil man das 
vorausgesehene eigene Wollen schon als ein gegenwärtiges eigenes 
Wollen bezeichnet. Indes weiß zwar jeder, der Etwas tun will, daß 
er es tun wird, aber nicht jeder, der weiß, daß er Etwas tun wird, 
will es bereits in diesem Wissensaugenblicke tun, er kann vielmehr 
auch nur wissen, daß ihm solches Wollen zugehörig sein wird. So 
kann denn sowohl ‚jener, dem ein besonderes Wollen, als auch jener, 
dem bloß die Voraussicht solchen besonderen eigenen Wollens zugehört, 
sagen: „Ich werde das tun“, wodurch sich dann in ungenauer Rede 
auch für den zweiten Fall die Rede: „Ich will das“, statt: „Ich werde 
das wollen“, einstellt, Insbesondere stellt sich in jenem Falle, da einer 
Seele Unlust zugehört und der Gedanke, daß sie durch Herbeiführung 
eines zukünftig möglichen Ereignisses entgegengesetzte Lust gewinnen 
werde, die Rede ein: „Ich will das tun“, als ob bereits ein gegen- 
wärtiges Wollen vorläge. Fragen wir aber jemanden etwa: „Wollen 
Sie den A anrufen?“ und jener antwortet mit „Ja“, so will er zum 
Ausdruck bringen, daß er Etwas gegenwärtig Mögliches wolle, da er 
sonst sagt: „Ja, aber erst um 5 Uhr, jetzt ist A. nicht zu Hause“, 
woraus sich auch ergibt, daß mit dem bloßen Worte „Ich will“ 
sigentlich ein Seelenaugenblick bezeichnet wird, dem ein „Gedanke an 
Zegenwärtig Mögliches“ zugehört. Wollte man einen Seelen- 
augenblick, dem Unlust zugehört und der Gedanke, daß man durch 
Herbeiführung eines künftig möglichen Erfolges entgegengesetzte Lust 
gewinnen werde, als „Wollen“ betrachten, so gäbe es offenbar ein 
„Wollen künftig möglichen Erfolges“ und ein „Wollen gegenwärtig 
möglichen Erfolges“, Aber nur das „Wollen gegenwärtig möglichen 
Wollens“ kommt überhaupt als wirkende Bedingung für eigene Leibes- 
veränderung in Betracht, d. h. ausschließlich in einem solchen Seelen- 
augenblicke kann die wirkende Bedingung in einer „Betätigung“ liegen, 
während jener Seelenaugenblick, der etwa ein „Wollen künftig mög- 
lichen Erfolges“ wäre, sich niemals in solcher Wirkensbezichung 
Ändet, welcher Umstand auch darauf hindeutet, daß ein solcher Seelen- 
augenblick noch kein „Wollen“ darstellt, jedes Wollen also ein 
„Wollen gegenwärtig möglichen Erfolges“ ist. Gäbe es ein „Wollen 
künftig möglichen Erfolges“, so würde überdies ein „Wollen“ vorliegen, 
in dessen Gewußtem sich stets auch eine die jeweilige Zweckwirkung 
ermöglichende, nicht bewirkende Veränderung fände, welche dem 
eigenen Tun voranginge, da der derart Wollende stets solche Ver-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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