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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Das Wollen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Das Wollen. 
Zweckwirkung abhebt. Denn ich will nur „Nachdenken“, wenn jener 
Gedanke, den ich durch das „Nachdenken“ gewinnen will, mir gegen- 
wärtig nicht zugehört, und ich kann mir diesen Gedanken nur durch 
Wirkensverkettungen zwischen meiner Seele und meinem Leibe, die 
man eben „Nachdenken“ nennt, zugehörig machen. Als „Zweckwir- 
kung“ ist daher im „Nachdenken-Wollen“ Veränderung der eigenen 
Seele zu besonderer Denkbestimmtheit, welche ihr im Augenblicke des 
Wollens noch nicht zugehört, gewußt, als „Mittelwirkungen‘‘ hingegen 
sind im ‚,Nachdenken-Wollen‘“‘ solche Veränderungen des eigenen 
Leibes und der eigenen Seele gewußt, in welchen sich die wirkenden 
Bedingungen für die „Zweckwirkung“ ergeben. Zu den als Mittelwir- 
kungen gewollten Wirkungen gehört aber ausnahmslos „eigenes Tun“, 
und wenn auch kein anderes Mittel gedacht ist, so doch stets „eigenes 
Tun“, welches das wesentliche Mittel jedes Wollens ist, da eben jedes 
Wollen ein „„Wirken-Wollen‘‘, also ein „„Selbst-Wirkenwollen‘‘ ist. 
Wenn nun aber auch jedes Wollen ein „Selbst-Wirken wollen“ 
ist, so ist es doch ein Irrtum, zu meinen, daß nur das eigene Wirken, 
das „eigene Tun“ Gewolltes sei. Denn das künftige eigene Wirken ist 
stets als Mittel des Wollens gewußt, als Mittel für jene Veränderung, 
welche sich als „Zweckwirkung“ darstellt. Als „Gewolltes“ muß eben 
die gesamte, im Wollen gedachte künftige Verkettung von Wirkens- 
einheiten bezeichnet werden, in deren erster die wirkende Bedingung 
der eigenen Seele zugehört, in deren letzter sich als Doppelwirkung 
eine Veränderung der eigenen Seele im Gegenständlichen und im Zu- 
ständlichen ergibt. Deshalb sind sowohl alle Mittelwirkungen als auch 
die Zweckwirkung als „Gewolltes“ zu bezeichnen. Die Meinung, nur 
die „eigene Leibesveränderung auf Grund Wollens“ sei „Gewolltes“ hängt 
insbesondere auch mit der Annahme zusammen, „Wollen“ sei „Wirken“. 
sine besondere Wirkensbeziehung zwischen Seele und Leib, so daß, 
wenn man an unmittelbaren Wirkenszusammenhang denkt, der Wollende 
allerdings nur seine eigene Leibesveränderung „wollen“, d. h. nach 
dieser Meinung „unmittelbar wirken“ könnte, Indes ist nicht nur 
„Wollen“ kein „Wirken“, keine „Beziehung“, wenn auch „Wollen“ die 
Wirkende Bedingung in Wirkensbeziehungen sein kann, sondern es 
müßte, wäre „Wollen“ ein „Wirken“, dennoch auch Anderes als 
„eigene Leibesveränderung“ als „Gewolltes“ (= „Gewirktes‘“) bezeichnet 
werden, weil es zahllose mittelbare Wirkenszusammenhänge gibt, so- 
mit eben auch das vom Wollenden durch sein Wollen mittelbar 
Gewirkte von ihm gewirkt ist. Wäre überhaupt nur die eigene Leibes- 
veränderung ‚„Gewolltes‘‘, so wäre offenbar die „Zweckwirkung“‘, die 
Niemals „eigene Leibesveränderung“ ist, kein „Gewolltes‘ — eine un- 
vermeidliche, aber unsinnige Folgerung, die zeigt, daß „‚Wollen‘‘ über- 
haupt nicht erklärlich ist, wenn man nur die eigene Leibesveränderung
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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