wieder auf 21 782: gestiegen.‘ Es ergibt sich also gegenüber dem
1. Januar 1927 eine Zunahme um 851. Mann... Die Steigerung der Be-
legschaft trat nur in den Kaliwerksbetrieben ein, von 17531 auf 19479.
In den Nebenbetrieben ist dagegen ein Rückgang zu verzeichnen.
Sachverständiger Hofer: Unmittelbar nach dem Kriege, als der
achtstündige Arbeitstag eingeführt wurde, mußten bedeutend mehr
Arbeiter in der Kaliindustrie beschäftigt werden als vorher. Während
vorher ein seßhafter Stamm von Kaliarbeitern da war, mußte man als
die dritte Schicht auch für Fabriken eingeführt wurde, die Arbeiter her-
nehmen, wo man sie bekommen konnte. Auch die Leute aus der Land-
wirtschaft in der Umgegend wurden herangeholt. Mit Einführung der
zehnstündigen Arbeitszeit wurden natürlich viele Arbeiter entlassen;
zudem wurden geräde in dieser Zeit die meisten Werke stillgelegt. Wer
in der Nähe Grundbesitz und Landwirtschaft hatte, ist wieder dorthin
zurückgekehrt, während die entlassenen Industriearbeiter in der um-
liegenden Industrie. Beschäftigung suchten, z. B. im hannoverschen Ge-
biet in der Gummiindustrie. Zum Teil sind sie nach den Gegenden, wo
die Kaliindustrie konzentriert wurde, abgewandert. So sind in letzter
Zeit viele Kaliarbeiter von ‚den hannoverschen stillgelegten Werken
nach dem Werragebiet gezogen, wo Kaliarbeiter gesucht werden. Ein
Teil der Kaliarbeiter ist auch nach Baden abgewandert. Bei diesen ört-
lichen Verschiebungen spielt natürlich die Wohnungskalamität eine
große Rolle. Es ist anzuerkennen, daß die Industrie im Werragebiet
alles mögliche tut, um Wohnungen zu schaffen; aber, nachdem die In-
dustrie sich dort so stark konzentriert hat, können weder die Werke
noch die Gemeinden mit dem Wohnungsbau schnell genug nachkommen,
um die Leute unterzubringen.
So ist die Rationalisierung für die 10 000 entlassenen Arbeiter von
schweren sozialen Folgen gewesen, zumal es mit der im Gesetz vor-
gesehenen Entschädigung meist nicht so gegangen ist, wie man es sich
gedacht und gewünscht hatte. Ebenso sieht es bei den Gemeinden aus,
denen die Stillegung die schwersten Schäden gebracht hat, und zwar
gerade in der schwersten Zeit. Es schweben noch Streitigkeiten, soviel
mir bekannt ist, zwischen den betroffenen Gemeinden und. den einzelnen
Konzernen wegen der Zahlung von Wartegeld und der Förderzinsen-
entschädigung im Hannoverschen. Nach $ 85 des Kaliwirtschafts-
gesetzes bekommen. Arbeiter und Angestellte, wenn ihre Entlassung
auf Quotenübertragung zurückzuführen ist, eine Entschädigung, und
zwar eine Auszahlung von Lohn oder Gehalt für 26 Wochen. In der
Zeit, als die Stillegungen am schärfsten in Erscheinung traten, wurden
aber gerade sehr viel Feierschichten eingelegt, und so wurde: vom Kali-
schiedsgericht rechtskräftig vereinbart, nicht die Entschädigung für
26 Wochen ä 6 Arbeitstage, sondern für 26 Wochen mit je 3 Arbeite-
schichten zu zahlen. :Der.volle Lohnausfall ist in den seltensten Fällen
ausgezahlt worden, ganz abgesehen davon, daß noch alle möglichen
Abzüge für. Zwischenverdienst usw. gemacht worden.sind. Soweit ich
unterrichtet bin, hat die. Entschädigung, die im .Jahre 1926 an die
Arbeiter und Angestellten zur Auszahlung gelangte. — im Jahre 1925