Full text: Die deutsche Kaliindustrie

fenden Verpflichtungen hinausgehen, ist es den Werken möglich, ihre An- 
lagen zu amortisieren und gegebenenfalls Gewinnausschüttungen vor- 
zunehmen. In den Goldmarkeröffnungsbilanzen mußten die stillgelegten 
Anlagen mit der kapitalisierten Spanne zwischen laufenden Einnahmen 
und Verpflichtungen bewertet werden. Die Konzernbildung der Industrie 
machte es möglich, auf die einzelnen Unternehmungen wegen der Höhe 
der Entschädigung, also des die Bewertung der Anlagen bestimmenden 
Faktors, einen maßgeblichen Einfluß auszuüben, So hat einer der Kon- 
zerne die Anlagen der stillgelegten Werke je Tausendstel Beteiligung 
am Syndikat mit etwa 10% des Wertes bilanziert, mit dem die arbeiten- 
den Anlagen des Konzerns je Tausendstel Syndikatsquote zu Buche 
stehen. 
Auflösung der Unternehmungen mit stillgelegten Betrieben. 
Abweichend von dem allgemeinen Vorgehen hat der Wintershall- 
Konzern schon 1926 die außenstehenden Gewerken und Aktionäre der 
Unternehmungen mit stillgelegten Betrieben endgültig in der Form ab- 
gefunden, daß er ihnen ihre Aktien und Kuxe in Aktien seiner Stamm- 
gesellschaft, der Kaliindustrie A.G., in verschiedenem Verhältnis um- 
tauschte. Diese Regelung hat sein Verhältnis zu ihnen mit wenig Aus- 
nahmen endgültig geklärt, und der Leitung des Konzerns ermöglicht, die 
Werke nach ihrem Ermessen abzuschreiben. Zugleich ist die allerdings 
erst 1953 entscheidungsbedürftige Frage einer Rückgabe der Quoten 
an die Eigentümer für diesen Konzern bedeutungslos. Ob und inwieweit 
die abweichende Regelung der anderen Konzerne zu einem späteren Zeit- 
punkt ihre Lage von der des Wintershall-Konzerns grundsätzlich unter- 
scheidet, kann heute noch nicht beurteilt werden. Auch der Burbach- 
Konzern hat Ende 1928 eine Regelung seiner Konzernverhältnisse ent- 
sprechend der des Wintershall-Konzerns vorgenommen. Der von der 
Konzernleitung den angeschlossenen Unternehmungen unterbreitete Vor- 
schlag eines Umtausches der einzelnen Aktien und Kuxe gegen Aktien 
der Krügershall-A. G. wurde genehmigt und durchgeführt. An einer 
Stelle ist jedoch die Konzernleitung auf den Widerstand außenstehender 
Gewerken gestoßen, hier ist eine endgültige Regelung noch nicht erfolgt. 
Der Anteil des Fremdkapitals. 
Das Fremdkapital bildet vor allem die bereits erwähnte Auslands- 
anleihe, neben der die übrige Verschuldung, die überwiegend saisonal ist, 
zurücktritt. Diese Anleihe, deren Gesamtmaß vertraglich mit 15 Mill. € 
vorgesehen ist, wurde nur mit insgesamt 12 Mill. £ in Anspruch genom- 
men, von denen 8 Mill. £ im Dezember 1925, 4 Mill. £ im Mai 1926 im 
auropäischen Ausland ausgegeben wurden!). Dabei mußte von der In- 
dustrie ein Disagio von reichlich 10 '% in Kauf genommen werden, das 
bis zum 31. Dezember 1927 bei den großen Konzernen voll abgeschrieben 
worden ist. Die Anleihe ist zu 7%. für das Jahr verzinslich. Sie ist 
spätestens am 1. November 1950 zu 102,5’% zurückzuzahlen, bis dahin 
findet eine Tilgung durch halbjährliche Zahlungen statt, die durch Rück- 
*) Während der Drucklegung ist der Rest von 3 Mill. X ebenfalls ausgegeben 
worden. 
7A
	        
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