Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Inhaltsverzeichnis. 
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Seite 
schaft und Vertragerfüllungs-Gesellschaft. — Der Quasi-Vertrag. — 
Vertrag und Verabredung. — Die Vereinbarung. — Die Quasi- 
Frage-Anträge. — Die Bitte und die Bitteerfüllung. — Die Will- 
fährigkeits-Gesellschaft. — Das Gebot und die Geboterfüllung. — 
Die Gebote mit Eigen-Wahrungs-Behauptung und die Gebote mit 
Dritt-Wahrungs-Behauptung. — Die Werbung um Ansprucherfül- 
lungs-Wahrung-Bereitwilligkeit und ihre Arten. — Die Gebote 
mit Behauptung bevorstehenden Sollens und die Gebote mit Be- 
hauptung bestehenden Sollens. — Die Gebote mit Behauptung 
einer Dritt-Wahrung mit Eigen-Aufsicht und die Gebote mit Be- 
hauptung einer Dritt-Wahrung ohne Eigen-Aufsicht. — Gebot und 
Drohung. — Befehl und Forderung. — Die Forderung aus gleich 
gerichtetem Gebote und die Forderung aus ungleich gerichtetem 
Gebote. — Die Forderung mit Befugnis-Behauptung und die For- 
derung ohne Befugnis-Behauptung. — Befugnis und Befugnis- 
betroffenheit. — Das Gebot mit Befugnisverleihungs-Behauptung 
und das Gebot mit Befugnis-Behauptung. — Die Verwechslung 
von Befugnis und Dürfen. — Die auf Befugnis-Wahrung gerich- 
tete Klage. — Die Befugnisausübung und der Befugnisgenuß. — 
Die Forderung mit Klage-Drohung und die Forderung mit An- 
zeige-Drohung. — Die Gebotenttäuschungs-Anzeige. — Gehor- 
samkeit und Fügsamkeit. — Pflichtfreiheit-Gesellschaft und Pflicht- 
Gesellschaft. — Die Herrschaft und ihre Arten. — Herrschaft und 
Quasi-Herrschaft. — Ursprüngliche und abgeleitete Herrscher- 
macht. — Die Selbst-Herrschermacht. 
VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaf: 
tungs-Werbungs=Seelenaugenblicke und der Vergesell: 
schaftungs-Seelenaugenblicke . . .. 
Der Sinn der Rede von den „Erklärungen im Namen eines An- 
deren‘, — Das Andersatz-Übermitteln. — Die Verhalten-Werbung 
Übermittlung. — Die durch Vergesellschaftung vermittelte Ver 
gesellschaftung. — Die Weisung. — Der Anspruch auf an Dritten 
zu richtende Weisung und der Anspruch auf durch Dritt-Weisung 
bedingtes Verhalten. — Weisung-Art und Weisung-Zuständig- 
keit. — Die Weisung als zweifache Behauptung. — Die Weisung 
kraft Auslegung und die Weisung kraft Wertung. — Das Ermessen. — 
Die Weisung kraft unbeschränkter Wertung und die Weisung kraft be- 
schränkter Wertung. — Der Weisung-Rahmen. — Die Weisung mit 
Auslegung-Urteil, die Weisung mit Wertung-Urteil und die schlichte 
Weisung. — Die Weisung mit Auslegung -Urteil und Begründungs- 
Urteilen und die Weisung mit Auslegung-Urteil ohne Begrün- 
dungs-Urteile. — Die Zurechnungs-Vollzugs-Weisung. — Die 
Schein-Weisung und ihre Arten. — Weisung und Schein-Weisung 
als Quasi-Ansprüche. — Quasi-Vergesellschaftung und Quasi-Ge- 
sellschaft. — Die mit Weisung-Zuständigkeit verbundene Quasi- 
Herrschermacht. — Die Schein-Weisung-Widerrufung und die Be- 
rufung gegen eine Schein-Weisung. — Die irrtumfreien und die 
irrigen Weisungen. — Die Weisung als Ander-Anspruch-Ausfül- 
lung. — Die Ander-Antrag-Ausfüllung. — Das Verhalten „im In- 
teresse eines Anderen“ und seine Arten. — Der Sachwalter. == 
Die Stellvertretung. — Die Vertretung durch Verhalten. — Die 
Interesse-Vertretung. — Die juristische Vertretung als Befugnis- 
Vertretung. — Vollmacht und Zuständigkeit, — Die an mehrere 
Adressaten gerichtete Verhalten-Werbung und ihre Arten, — Die 
Soll-Genossenschaft, — Die Geltung der an mehrere Adressaten 
gerichteten Verhalten-Werbung. — Die in einmaligem Anspruch- 
erhebungs-Augenblicke einer Seele begründete Gesamtheit von Ge- 
sellschaften. — Der Verband. — Verband-Schuld-Beziehung und 
Verband-Beziehung. — Die Mehrdeutigkeit des Wortes „Ver- 
band‘. — Die Verband-Begründungs-Macht. — Mehrere an einen 
Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen. — Der Verhalten- 
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