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Seelen zu finden wäre. In einem Vergesellschaftungs-Zusammenhange
Äinden wir aber stets nur eine Kette von Wirkenseinheiten, deren erste
sine Wirkenseinheit zwischen der Seele des Verhalten-Werbers und
dessen Leibe, deren letzte eine Wirkenseinheit zwischen dem Leibe des
Entsprechers und dessen Seele ist. Daß aber „Gesellschaft“ keine Zu-
sammengehörigkeitsbeziehung ist, „zwei Seelen in Gesellschaft“ keine
Einheit bilden, ergibt sich schon aus der einfachen Erwägung, daß in
zahllosen Fällen ein „Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick“ einer be-
sonderen Seele in der Welt vorhanden ist, aber keineswegs ein diesem
Seelenaugenblicke entsprechender Verhalten-Seelenaugenblick jenes, um
dessen Verhalten geworben wurde. Nur wenn einem „Verhalten-
Werbung-Seelenaugenblicke“ einer Seele ein Verhalten-Seelenaugenblick
anderer Seele entspricht, stehen jene beiden Seelen „in Gesellschaft“,
ınd wenn man dann etwa sagt, daß in jeder Gesellschaft zwei Seelen
„zusammengehören“, so meint man nur, daß wir mit jeder „Gesellschaft“
um „zwei Seelen in besonderer Beziehung“ wissen. Alle Reden aber,
welche da besagen, daß „Gesellschaft“ eine Zusammengehörigkeits-
beziehung ist, daß der Mensch nur in Gesellschaft „leben könne“, daß
„der Mensch ein geselliges Wesen sei“ usw. usw., beruhen entweder
bloß auf der banalen Beobachtung, daß der Mensch gewöhnlich „nicht
allein lebt“, sondern „mit anderen Menschen“, wobei man jedes „Bei-
sammen-Sein“ von Menschen als „Gesellschaft“ deutet, oder stellen die
Forderung dar, daß der Mensch bestimmte an ihn gerichtete Ansprüche
erfülle, weil sonst jener Mensch selbst oder Etwas, was für den gerade
Redenden ein „Wert“ ist, „zugrunde gehe“. Hat man dann einmal an-
genommen, daß die Menschen „in Gesellschaft“ zusammengehören, so
nennt man auch jene angebliche Einheit selbst „Gesellschaft“ und hat
nun jene breite Dichtungs-Grundlage uewonnen, auf welcher eine Ein-
heit oder gar ein Einzelwesen „Gesellschaft“ „handelt“ und „unterläßt“,
„fordert“ und „billigt“, „über“ den einzelnen Menschen „schwebt“ oder
in ihnen „webt“ und „lebt“, oder sich über sie „erhebt“ oder nach ihrem
Wohle „strebt“ oder sonst Beliebiges unternimmt, das solcher Dichtungs-
sestalt nach der Meinung des gerade Phantasierenden zukommt. Alle
jene berühmten Gesellschafts-Dichtungen aber, die „Gesellschaft“ als eine
‚Einheit“, ein „Ganzes“, einen „Organismus“, als ein „Höheres“, und
zwar letztlich immer als ein der Biologie nicht bekanntes, aber aus der
Phantasie „gewaltige Realität“ schöpfendes „Lebewesen“ auftreten lassen,
leben selbst nur von der — wahrscheinlich nicht immer unbeabsich-
igten — Unklarheit des Wissens um das Gegebene „Gesellschaft“ und
von dem mächtigen Bedürfnisse, politische Parteigrundsätze in pseudo-
wissenschaftlicher Verpackung in die Welt zu senden. Wann immer
wir aber in wissenschaftlicher Nüchternheit — und niemand bedarf der
Nüchternheit in solchem Maße wie jener. der Gesellschafts- Wissenschaft