Full text: Tarifvertrag für die kaufmännischen Angestellten in den Berliner Buchbindereien

3. Berufsfremde Angestellte 
bis zum Schluß des 1. Jahres 
1 4 2. 1/ 
3. t 
4. Gelernte Angestellte: 
Gruppe A. 
männl. weibl. 
Gruppe B. 
Einreihung 
rühestens näch 
vollendetem 
1. Lebensjahre 
männl. weibl. 
Gruppe 0O. 
Einreihung 
rühestens nach 
vollendetem 
28. Lebensjahre 
männl. weibl. 
Brundgehalt 
Nach dem vollendeten 
. Berufsjahr in der Gruppe 
8. 
3. 
9. 
0. 
8 3. Einordnung in die Gruppen und Berufsjahre. 
Die Einreihung in die einzelnen Gruppen und Berufs⸗ 
jahre erfolgt in gemeinsamer Festsetzung mit der Angestellten⸗ 
bertretung. Das Berufsgruppenalter als kaufmännischer An— 
zestellter ist zugrunde zu legen. Der Angestellte hat den Nach— 
weis für die von ihm erhobenen Ansprüche zu führen. 
Für Kriegsteilnehmer ist im Zweifelsfalle die Zeit der 
Einziehung zum Heeresdienst dem Berufsgruppenalter ganz 
oder teilweise rückwirkend hinzuzurechnen. Vorübergehende Ver— 
kretungen bis zur Dauer von sechs Wochen in einer höheren 
Gruppe berechtigen zu keinem Anspruch auf das höhere Monats— 
einkommen. Sofern die Vertretung länger als sechs Wochen 
dauert, hat der Angestellte eine Zulage für die Dauer der 
Stellvertretung zu beanspruchen. 
Maßgebend für die Einordnung in die höhere Gruppe 
ist der zeitliche Beginn der höheren Arbeitsleistung. In zweifel⸗ 
haften Fällen kann der Beginn des Berufsgruppenalters in
	        
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