Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Monograph

Identifikator:
1006296646
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-19592
Document type:
Monograph
Author:
Somary, Felix http://d-nb.info/gnd/119189518
Title:
Bankpolitik
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag von J.C.B. Mohr (Paul Siebeck)
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (XI, 289 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Der Geldmarkt
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert
  • Title page
  • Contents
  • I. Abschnitt. Allgemeine Darstellung
  • II. Abschnitt. Die einzelnen Salinen und Salzbergwerke

Full text

74 
stellte anscheinend die für sie unverwendbaren Salzmengen zum Verkauf gebracht 
hatten. Ein solches Vorgehen stand jedoch mit dem Salzmonopolgesetz vom 
Jahre 1807 naturgemäß im Widerspruch. Der vorerwähnte Erlaß bestimmte 
nun, daß in Zukunft zu Anfang eines jeden Jahres von der Salinenverwaltung 
die für Jeden auszuwerfende Salzmenge als Deputat genau festzusetzen war, 
wobei als Höchstgrenze für den Einzelnen 80 Pfund Salz zu gelten hatten. 
Diese Lieferungen für den Hausbedarf der Angestellten wurden über das Jahr 
verteilt. Verkauf oder Tausch dieses Deputatsalzes war aus das strengste unter 
sagt. Der diesem Erlaß zuwiderhandelnde Angestellte setzte sich der sofortigen 
Entlassung aus neben weiterer Strafe. 
Manche der vorstehend gekennzeichneten Verwaltungsbestimmungen dürften 
als typisch für den Staatsbetrieb früherer Zeit gelten. So die feierliche Eides 
leistung für an sich nicht sehr bedeutende Verwaltungsposten. In der modernen 
Industrie verschafft sich hier der Grundsatz, daß für die Person allein Fähigkeit 
und Fleiß entscheidet und für den Privatbeamten ausschließlich hierin seine Existenz 
bedingung zu liegen hat, volle Geltung. Für den privatindustriellen Beamten 
bietet die jeden Augenblick auftretende Möglichkeit, sein von ihm bis dahin be 
herrschtes Feld unvermittelt einem Fähigeren überlassen zu müssen, den rastlosen 
Ansporn, Vollkommeneres zu leisten. Allein hierdurch bleibt für Handel und 
Industrie eine niemals abgeschlossene Entwicklung gesichert. Wo der Privat 
beamte oder Kaufmann nicht mehr nach diesen Grundsätzen regiert wird, muß 
es zu einem Rückschritt koninien. Zum Schluß noch einige Angaben über die 
Besoldungen der Württembergischen Salinenbeamten. 
Was die Besoldungsverhältnisse der einzelnen Beamtenkategorien auf den 
Kgl. württ. Salinen in den 1830 er Jahren betrifft, so gibt uns hier der 
Finanz-Etat von 1833/36 erwünschten Aufschluß Z. Es betrug die Besoldung des 
Salinenverwalters auf Friedrichshall jährlich 1800 fl. zuzüglich einer persön 
lichen Zulage von 400 fl., insgesamt also 2200 fl. Für den Salinenverwalter 
zu Hall war eine Besoldung von 1600 fl. zuzüglich Mietskostenentschädigung 
von 200 fl. vorgesehen; außerdem erhielt dieser Salinenverwalter noch 150 fl. 
für „Pferderation." Die Haltung des Pferdes war für die von dem Salinen 
verwalter auszuführenden Kontrollbesuche des in der Nähe liegenden Salzberg 
werkes „Wilhelmsglück" notwendig. Der Salinenverwalter von Wilhelmshall 
hatte ein Einkommen von 1600 fl. jährlich, daneben noch 200 fl. für Kanzlei 
kosten, während die anderen Salinenverwalter nur 50 fl. für Kanzleikosten er 
hielten. Die kleine Saline Sulz hatte an ihrer Spitze nur einen „Amtsver 
weser" stehen, der eine Besoldung von 912 fl. 30 kr. jährlich erhielt. 
Die Besoldungen der Salinenkassierer waren wie folgt geregelt. Auf der 
Saline Friedrichshall war für den Salinenkassierer, der zugleich Salz- und 
Materialieninspektor war, ein Betrag von 930 fl. zuzüglich 170 fl. für Natura 
lien, also insgesamt 1100 fl. ausgeworfen. Der Salinenkassierer von Hall und 
Wilhelmshall erhielt ebenfalls 1100 fl., außerdem jedoch einen Kanzleikosten 
beitrag von 400 fl. jährlich. Die Besoldung der Saliuenbuchhalter stellte sich 
durchschnittlich auf 400 fl. jährlich. Auf der Saline Wilhelmshall war außer 
dem ein Salineninspektor mit 1100 fl. und ein Salzinspektor mit 900 fl. Jahres 
besoldung tätig. Letzterer hatte noch einen Bezug von 300 fl. für 
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1834. I. Veilagen-Heft, 
Seite 266/290.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Wald Und Seine Arbeiter. Vorstand des Deutschen Landarbeiter-Verbandes, 1920.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.