Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

Monograph

Identifikator:
100638653X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-39121
Document type:
Monograph
Title:
Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
Edition:
Vierte neu bearbeitete Auflage
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Russischer Verein
Year of publication:
1912
Scope:
1 Online-Ressource (XVI, 592 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917
  • Title page
  • Contents
  • Zur Beachtung
  • Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 10. Februar/29. Januar 1894 einschliesslich der in ihn eingefügten Teile des Schlussprotokolls vom 09. Februar 1897 in der durch den Zusatzvertrag und das Protokoll vom 28. Juli/15. Juli 1904 abgeänderten Gestalt
  • Zolltarif für die Einfuhr in Russland
  • Verzeichnis derjenigen Waren, deren Einfuhr in Russland verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen in Kraft gebliebenen Zirkulare des Zolldepartements, in welchen die Verzollung von Waren nach ihrem Stoff angeordnet wird
  • Zolltarif für die Einfuhr im fernen Osten
  • Zolltarif für die Ausfuhr aus Russland
  • Verzeichnisse der Arzneimittel und Präparate, deren Einfuhr durch Entscheidungen des Kaiserl. Russischen Medizinalrates und des Veterinärkomitees erlaubt bezw. verboten ist
  • Verzeichnis derjenigen starkwirkenden Mittel, zu deren Empfangnahme aus den russischen Zollämtern besondere Bescheinigungen erforderlich sind
  • Tabelle der Abzüge für die Tara bei Einfuhr- und Ausfuhrwaren
  • Einige Bestimmungen betreffend
  • Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial
  • Das Verhältnis zwischen den russischen und den metrischen Massen und Gewichten
  • Das russische Zollreglement
  • Deutsch-Russischer Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen
  • Alphabetisches Waren-Verzeichnis

Full text

14 
dem Zollamte dritter Klasse in Petrikau, den Nebenzollämtern in Tworki und in 
Zakrzewo und den Uebergangspunkten in Degutzky, Rakowka, Upidamisch, 
Bakalarzewo, Skulsk und in Gostinczyk, sondern sie wird auch den Rang einiger 
bestehenden Aemter erhöhen und ihnen weitere Befugnisse beilegen sowie einige 
neue Aemter an Orten errichten, die mit solchen noch nicht versehen sind. 
In Ausführung des vorstehenden werden: 
1. die Zollämter dritter Klasse in Dobrzyn und in Modrzejewo zum Range 
von Zollämtern zweiter Klasse, 
die Nebenzollämter in Paschwenty, Wladislawowo, Wilczyn, Gola 
und in Podlenka sowie der Uebergangspunkt in Radziejewo zum Range 
von Zollämtern dritter Klasse erhoben, 
2. Uebergangspunkte in Kirkily, Kibarty und in Peltry errichtet, 
3. die in der beigefügten Liste genannten Aemter in Ayszehnen, Kirkily, 
Wladislawowo, Czarnowka, Dombrowo, Karw, Osiek, Dobrzyn, Rad 
ziejewo, Wilczyn, Peisern, Gola, Podlenka, Gniazdow, Nezdara, Czeladz 
und in Modrzejewo mit den in der erwähnten Liste für jedes dieser 
Aemter besonders bezeichneten Befugnissen ausgestattet werden. 
Diese Befugniserweiterungen werden sobald als möglich und jedenfalls 
im Laufe des der Inkraftsetzung des gegenwärtigen Vertrags folgenden Jahres 
erfolgen. 
Der Uebergangspunkt in Kibarty bleibt gleichzeitig Ansageposten für 
das Zollamt erster Klasse in Wir ballen. 
Die Zollämter zweiter und dritter Klasse und die Nebenzollämter werden 
die Befugnis zur Zollabfertigung 
1. der im Zirkulare des Zolldepartements vom 31. Januar 1900 Nr. 2154 
bezeichneten Maschinen und landwirtschaftlichen Geräte, 
2. der in den Artikeln 41, Absätze 1, 2 und 3, 89 und 103, Absatz 1 des 
russischen Zolltarifs benannten Waren 
erhalten. 
Alle diese Zugeständnisse werden unter der Bedingung bewilligt, dass 
Deutschland gegenüber den russischen Zollämtern und Uebergangspunkten Aemter 
oder Grenzaufsichtsposten als deutsche Uebergangsstationen errichtet und unter 
hält und sie mit gleichwertigen Befugnissen ausstattet. Im besonderen wird das 
deutsche Zollamt im Zollhaus Gurzno gegenüber von Karw bei der Grenze be 
lassen und nicht in die Stadt Gurzno verlegt werden. 
Die vertragschliessenden Teile verpflichten sich schliesslich, begründete 
Anträge auf Errichtung neuer Zollämter, auf Erhebung bestehender Zollämter 
in eine höhere Klasse und auf Ausdehnung ihrer Befugnisse, welche einen Teil 
an den andern auch während der Dauer der Gültigkeit des gegenwärtigen Ver 
trages richten könnte, mit Sorgfalt zu prüfen und diesen Anträgen soweit als 
möglich Folge zu geben. In gleicher Weise werden sich die vertragschliessenden 
Teile über Fragen, betreffend Aufhebung eines Zollamts, Erniedrigung seines 
Ranges oder Verminderung seiner Befugnisse, verständigen. 
Jede von einem Teile eingeführte Aenderung im Charakter oder in den 
Befugnissen eines seiner Zollämter wird unverzüglich zur Kenntnis des anderen 
Teiles gebracht werden. 
§ 2. 
Die Befugnis zur Abfertigung von deutschen Gütern im Transit durch 
Russland soll den russischen Zollämtern erster Klasse, welche deutschen Haupt 
zollämtern gegenüberliegen, erteilt werden, nämlich:
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zollhandbuch Für Die Ausfuhr Nach Rußland 1906-1917. Deutsch-Russischer Verein, 1912.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.