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Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Bibliographic data

fullscreen: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Monograph

Identifikator:
1010911953
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-20641
Document type:
Monograph
Author:
Gide, Charles http://d-nb.info/gnd/117543985
Rist, Charles http://d-nb.info/gnd/172332966
Title:
Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
Edition:
Nach der zweiten durchgesehenen und verbesserten Ausgabe, herausgegeben von Franz Oppenheimer
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (XXII, 828 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die Gegner
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
  • Title page
  • Allgemeine Inhaltsangabe
  • Erstes Buch. Die Begründer
  • Zweites Buch. Die Gegner
  • Drittes Buch. Der Liberalismus
  • Viertes Buch. Die Abtrünnigen
  • Fünftes Buch. Die Lehren der neuesten Zeit
  • Analytische Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Namenverzeichnis
  • Sachregister

Full text

Kapitel II. Saint-Simon, die Saint-Simonisten u. d. Ursprung- des Kollektivismus. 245 
Zinsen wie Profit nur ein am Arbeiter begangener Diebstahl sein. 
Das Einkommen des Unternehmers ist nicht weniger ungerecht als 
das des Kapitalisten oder des Großgrundbesitzers 1 ). 
Diese letzte Theorie erscheint viel radikaler als die vorher- 
gehende, da sie jedes andere Einkommen als den Lohn des Arbeiters 
■verurteilt: in Wirklichkeit steht sie auf viel schwächeren Füßen. 
Es genügt darzutun, daß der Wert der Erzeugnisse nicht von der 
Hand geschaffen wird, um das ganze Gebäude Marx’ über den Haufen ; 
zu werfen. Die Saint-Simonisten haben sich nie mit einer Wert 
theorie abgegeben. Ihre sehr einfache Lehre beruht auf der offen 
kundigen Unterscheidung zwischen dem Einkommen aus Arbeit und 
dem Einkommen aus Eigentum. Diese Unterscheidung kann niemand 
anfechten. Schon Sxsmondi hatte sie gemacht. Um die Folgerung, 
die sie daraus ziehen, — nämlich die Unrechtmäßigkeit des Ein 
kommens ohne Arbeit — ablehnen zu können, muß man für das Ein 
kommen unbedingt eine andere Begründung als die Arbeit finden 
and für die wesentliche Eigenschaft des Eigentums eine neue Recht 
fertigung entdecken. 
Man versucht im allgemeinen, diese Rechtfertigung in den Not 
wendigkeiten der Produktion zu finden. Das Privateigentum mit 
dem ihm eigenen Einkommen rechtfertigt sich in den Äugen einer 
beständig wachsenden Zahl von Nationalökonomen durch den Ansporn, 
den es zur Gtttererzeugung und Güteransammlung bietet. Das ist 
der beste Kampfplatz, auf den man sich zu seiner Verteidigung stellen 
kann. Ihn hatten unter anderen auch die Physiokraten gewählt 2 ). 
Die Saint-Simonisten verwerfen aber gleich von Anfang an dieses 
Argument: sie greifen das Privateigentum nicht weniger heftig im 
Hamen der sozialen Nützlichkeit als in dem der Gerechtigkeit an. 
Nach ihrer Meinung muß es nicht nur im Interesse der Verteilung, 
sondern auch in dem der Erzeugung verschwinden. 
b) Wir kommen nun zu dem zweiten Gesichtspunkte, den Saint- 
Simon sich begnügt hatte, festzustellen, ohne ihn eingehender zu 
') Die Verschiedenheiten des Wortes „Ausbeutung“, je nachdem man sich auf 
den Standpunkt Sismondi’s, der Saint-Simonisten oder Marx stellt,, lassen sich wie 
folgt ausdrücken: 1. Für Sismondi wird der Arbeitende in dem Sinne ausgebeutet, 
daß man ihm keinen Lohn gibt, der zu einem menschenwürdigen Leben 
genügt; das Einkommen ohne Arbeit erscheint ihm aber berechtigt; 2. lür die 
Saint-Simonisten besteht die Ausbeutung darin, daß ein Teil des materiellen 
Arbeitsertrages durch die sozialen Einrichtungen zum Profit des Unter 
nehmers entwendet wird; 3. Für Marx endlich existiert die Ausbeutung in dem 
Sinn, daß ein Teil des durch die Arbeit geschaffenen Wertes von den 
Kapitalisten infolge der sozialen Einrichtungen und der Tauschgesetze ent 
wendet wird. 
*) Siehe oben, S. 27—28.
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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