Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Neuzeitliche Krüppelfürsorge

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Object: Neuzeitliche Krüppelfürsorge

Monograph

Identifikator:
1011193744
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-34323
Document type:
Monograph
Title:
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russisch-Polen und dem Deutschen Reiche und die sich daraus für den Friedensschluss ergebenden Folgerungen
Edition:
Als Handschrift gedruckt, streng vertaulich, nicht für die Presse
Place of publication:
Oppeln
Publisher:
Druck von Erdmann Raabe
Year of publication:
1915
Scope:
1 Online-Ressource (91 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Städte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Neuzeitliche Krüppelfürsorge
  • Title page
  • Contents
  • Allgemeines und Geschichtliches zur Krüppelfürsorge von Univ-Prof. Dr. Weber, Münster i. Westf.
  • Die Krüppelfürsorge in der Provinz Westfalen
  • Krüppelfürsorge und Gesetzgebung
  • Über das Krüppeltum, seine Ursachen, Verhütung und Behandlung
  • Die Aufgaben und die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestellen unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse des Industriebezirkes
  • Vorbeugung des Krüppeltums, Überwachung des Heilverfahrens und Entlastung der Krüppelfürsorge
  • Ambulante Krüppelfürsorge als Aufgabe der Bezirksfürsorgeverbände
  • Erziehung und Berufsausbildung der jugendlichen Krüppel
  • Die Lehrlinge im Krüppelheim und die modere Berufsschule
  • Nachgehende Fürsorge und Arbeitsbeschaffung für Krüppel
  • Welche Krüppel gehören in ein Krüppelhem, welche in ein Siechenheim?
  • Psychiatrie und Krüppelfürsorge
  • Das orthopädische Schulturnen als Mittel zur Bekämpfung der Rückenschwäche und Wirbelsäulenverbiegungen
  • Die wichtigste Literatur über das Krüppelwesen

Full text

E L ôf . .- 
in erster Linie der Arbeitstherapie Rechnung, eine Einstellung, die 
besonders zu begrüßen ist und ein Novum darstellt gegenüber der 
alten Armenfürssorge. Mit Recht heißt es in den Erläuterungen zu 
§ 6 e der Reichsgrundsätze, wonach die Erwerbsbefähigung der 
sunden. Taubstummen und Krüppel eine Pflichtaufgabe der Für- 
orge ist: 
„Die Erfahrungen, besonders in der sozialen Kriegsbeschä- 
digtenfürsorge haben ergeben, daß es die wirksamste, wür- 
digste und im Endergebnisse sparsamste Hilfe für derartige 
Schwererwerbsbeschränkte ist, ihre Kräfte dem Wirtschafts- 
leben nutßbar zu machen. Die Fürsorge wird daher im End- 
ergebnissse nicht verteuert, wenn sie verpflichtet wird, von 
vornherein auch diese Erwerbsbefähigung in ihren Aufgaben- 
kreis einzubeziehen.“ 
Die Grundlage für diese Arbeitsfürsorge gibt § 1 Ziffer a der 
R.-V.-F., wonach die Fürsorge für Schwererwerbsbeschränkte und 
Schwerbeschädigte eine öffentlich-rechtliche Fürsorgeaufgabe ist. 
Der Wert der aufgeführten Bestimmungen leidet nicht darunter, 
daß die preußische Krüppelgeseßzgebung sich in sinngemäß ähnlichen 
Bahnen bewegt. Mit Nachdruck wird in den Reichsgrundsätzen auf die 
Bedeutung nicht nur der somatischen und erziehlichen, sondern insbeson- 
dere der wirtschaftlichen, produktiven Fürsorge hingewiesen. Die Be- 
rechtigung hierfür besteht umso mehr, als nicht alle deutschen Staaten 
von sich aus die Krüppelfürsorge gesetzlich geregelt haben. Auf diese 
Weise ist eine dem Umfange nach gleichmäßige Bearbeitung dieses 
Fürsorgezweiges im Reiche gewährleistet. 
Eine nicht zu übersehende Änderung bringt aber 8§ 6 e der Reichs- 
9rundssätze gegenüber dem g 6 der preußischen Ausführungsverord- 
nung vom 17. April 1924. Während g 6 die Landesfürsorgeverbände 
zur Erziehung und Erwerbsbefähigung der Krüppel usw. nur bei 
Minderjährigen verpflichtet, macht § 6 e der Reichsgrundssätze in dieser 
Beziehung bei Minder- und Volljährigen keinen Unterschied. Die 
Folge davon wird eine Underung des § 6 Abs. 1 der preußischen Aus- 
führungsverordnung sein müssen, die durch einen jetzt dem Landtag 
vorliegenden Gesetzesentwurf bereits vorbereitet ist (Drucksachen des 
Landtages, 1. Tagung, Nr. 925). Durch eine solche Änderung des 
§ 6 a. a. O. wird die Verpflichtung der Landesfürsorgeverbände auf 
die Erwerbsbefähigung auch der volljährigen Blinden, Taubsstummen 
und Krüppel, soweit sie bereits aus sonstigen Gründen der Anftalts- 
pflege bedürfen, ausgedehnt und eine Anstaltspflege nur aus Gründen 
der Erwerbsbefähigung auch für volljährige Krüppel usw. begründet. 
Die gezeigte Entwicklung der gesetzlichen Krüppelfürsorge dürfte 
damit zu einem gewissen Abschlusse gekommen sein. Sie genügt den 
Anforderungen, die man an eine neuzeitliche Krüppelfürsorge stellen 
kann. Das sei mit Genugtuung festgestellt. Mit dieser gesetzlichen Grund- 
J;
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Neuzeitliche Krüppelfürsorge. Aschendorff, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.