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Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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Bibliographic data

fullscreen: Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

Monograph

Identifikator:
1014334349
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-41140
Document type:
Monograph
Author:
Piechottka, Erwin
Title:
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Hans Robert Engelmann
Year of publication:
1921
Scope:
1 Online-Ressource (64 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
  • Title page
  • Die deutsche Wirtschaft am Scheidewege
  • Die Arbeit als Werteinlage
  • Der Sozialindividualismus in der Wirtschaft
  • Die Kapitalisierung der Arbeit
  • Die Arbeitsaktie
  • Der Arbeiter als Mitunternehmer
  • Ausführungsmöglichkeiten
  • Die Beteiligungssysteme
  • Unter dem Druck der Reparationen
  • Die Steueraktie
  • Entstaatlichung von Post und Eisenbahn
  • Ausblick

Full text

61 
zelnen in den Staatsbetrieben ist, von geringen Ausnahmen ab 
gesehen, nicht mehr zu unterbieten. Gewiß ist ein großes Feld zu 
bestellen, die Aufgaben sind groß und nicht leicht, aber hat es denn 
überhaupt einen Sinn, an der Zukunft des deutschen Volkes weiter 
zu arbeiten, wenn Schwierigkeiten, die auf den ersten Blick hier 
auftauchen, vor einer großen Neuerung abschrecken. Von sich aus 
kommt nichts, und daß unser Wirtschaftssystem Reformen ver 
tragen kann und sie notwendig braucht, das zeigt die große all 
gemeine Unzufriedenheit nicht nur, dazu zwingen die großen Nöte, 
deren man auf anderem Wege nicht mehr Herr werden kann. 
Was nützen denn gegenwärtig die Reichsbetriebe überhaupt in 
materieller Hinsicht. Man ist sich doch darüber einig, daß sie nicht 
einmal als Pfandobjekt für Staatsanleihen gelten können, denn auch 
bei der Verpfändung spielt nicht der vorhandene Materialwert die 
ausschlaggebende Rolle, sondern der Nutzungswert, und auf das 
Defizit sind keine Anleihen zu stützen, besonders da kein Gläubiger 
die Gewähr haben würde, daß sich an der Defizitwirtschaft etwas 
ändern würde. Wenn aber die Staatsbetriebe selbst zu ihrer eigenen 
Reorganisation Anleihen aufnehmen wollten, so würde jeder Gläu 
biger sich einen Einfluß darauf zu sichern trachten, daß das Geld 
auch wirklich eine Reorganisation ermöglichte, und das wäre dann 
ohnehin nicht anders als in privatwirtschaftlicher Organisation 
möglich. Bei allgemein staatlich beeinflußter Wirtschaft, und wenn 
der Staat überall beteiligt ist, hat die alleinige Inhaberschaft des 
Staates an einzelnen Betrieben lange nicht mehr die früher ge 
habte Bedeutung. 
Es blieben noch einige Erläuterungen zu meinem Vorschlag eines 
Gesetzes über die Steueraktie zu machen. Das Wesentliche ist 
der Prozentsatz, in dem die Steueraktie zu den Werten des 
Betriebes, zu seinen Erträgen und zu den Arbeitsaktienwerten zu 
stehen hat. Ich habe dabei die Prozentzahl nach dem Kapital 
zugrunde gelegt, obwohl ich mir bewußt bin, daß dies tatsächlich 
die kleinste Zahl sein muß. Zahlenvorschläge, die nicht genau mit 
all den Steuern, die verrechnet bzw. in die Steueraktienbeteiligung 
einbezogen werden sollen, in Einklang gebracht worden sind, be 
deuten höchst bedenkliche theoretische Schätzungen, deren ich 
mich selbst auf die Gefahr hin enthalten muß, daß mir der Vor 
wurf gemacht wird, ich überließe die Hauptarbeit an dem Gesetze, 
das ich empfehle, anderen. Ich bin aber überzeugt, da ich zu einer 
genauen rechnerischen Nachprüfung nicht in der Lage bin, daß ich 
mit einem Fehler in meiner Schätzung ungleich größere Schäden
	        

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Gleichberechtigung von Kapital Und Arbeit. Verlag von Hans Robert Engelmann, 1921.
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